Hauptbild des Produkts: Arbeitsvertrag Pflegekraft

Arbeitsvertrag Pflegekraft

Vereinbarung über ein Beschäftigungsverhältnis

Jetzt rechtssicheren Arbeitsvertrag für eine Pflegekraft abschließen!
Mit Probezeit! Ohne Tarifbindung!
Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download

Sobald ein passender Mitarbeiter gefunden wurde, geht es an den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Mit Hilfe dieser Vorlage können Sie sich sicher sein, dass alle wichtigen Regelungen für Pflegekräfte abgehandelt werden, die diese Branche mit sich bringt. Der Vertrag enthält insbesondere auch Regelungen zur gesundheitlichen Eignung, der Verschwiegenheitspflicht und die Annahme von Geschenken. Den vorliegenden Muster-Arbeitsvertrag können Sie nach dem Download selbstverständlich auch mehrmals verwenden.

Anzahl Seiten: 4 (Word) GTIN: 4255696977822
doc
8,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
4 Seiten , 102 KB
8,90 €
inkl. MwSt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sie erhalten bei juristischen Updates automatisch ein an die aktuelle Gesetzeslage angepasstes Dokument per Mail.
5 Jahre Update-Garantie
6,00 €
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Inhalt: Arbeitsvertrag für Pflegekräfte

Dieser Arbeitsvertrag wird regelmäßig an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und ist somit immer auf dem neuesten Stand. Die folgenden Punkte werden in einzelnen Paragraphen geregelt:

  • 1. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort

Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der erste Arbeitstag des neuen Mitarbeiters gemeint. Wenn als Arbeitsort unterschiedliche Filialen in Betracht kommen, dann sollten Sie dies aufführen.

  • 2. Befristete Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden. Beachten Sie, dass die Probezeit längstens sechs Monate dauern darf.

  • 3. Tätigkeit

Beschreiben Sie den Inhalt des Aufgabenbereichs möglichst genau. Unter Verweis auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers können Sie sich offen halten, dem Arbeitnehmer bei Bedarf ähnliche Aufgaben zuzuweisen.

  • 4. Arbeitsvergütung

Hier sollten Sie nicht nur die Grundvergütung nennen, sondern auch weitere Bestandteile, wie Tantieme, Gratifikationen oder Überstundenzuschläge.

  • 5. Arbeitszeit

Wichtig ist, die wöchentliche Arbeitszeit festzulegen, sowie die Arbeitstage in der Woche. Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit kann flexibel nach betrieblichen Bedarf geregelt werden. Falls es einen Dienstplan gibt, können Sie darauf verweisen.

  • 6. Pflichten des Arbeitnehmers

Hier ist eine Heimordnung, Betriebsordnung oder ähnliches miteinzubeziehen. Ferner wird auf die Dokumentationspflicht abgestellt.

  • 7. Urlaub

Der Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser hängt von der Anzahl der Wochenarbeitstage ab. Selbstverständlich können Sie auch mehr Urlaub vereinbaren. Die Vorgaben im Bundesurlaubsgesetz dürfen aber nicht unterschritten werden.

  • 8. Gesundheitliche Eignung

Der Arbeitnehmer darf im Pflegebereich an keinen ansteckenden Krankheiten leiden. 

  • 9. Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle der Krankheit nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Krankmeldung.

  • 10. Verschwiegenheitspflicht

Lassen Sie sich vom Arbeitnehmer vertraglich zusichern, dass er über betriebliche Belange Stillschweigen bewahrt.

  • 11. Nebentätigkeit

Stellen Sie klar, dass eine Nebentätigkeit der Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Zustimmung erteilen müssen, sofern die betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen.

  • 12. Vertragsstrafe

Entscheiden Sie, ob der Arbeitnehmer in Fällen des Vetragsbruchs eine Vertragsstrafe zu zahlen hat. Allerdings gibt die Rechtssprechung bezüglich der Höhe einer Vertragsstrafe einen zulässigen Rahmen vor.

  • 13. Lohn- und Gehaltspfändung

Lohn- und Gehaltspfändungen bedeuten für den Arbeitgeber einen höheren Verwaltungsaufwand verbunden mit Mehrkosten. Sie müssen das nicht hinnehmen, wenn Sie entsprechende vertragliche Vorkehrungen treffen.

  • 14. Beendigung

Die gesetzliche Kündigungsfrist lässt sich per individuellem Arbeitsvertrag nur erweitern, nicht verringern. Kürzere Kündigungsfristen sind unzulässig. Beachten Sie auch, dass die Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich sein müssen.

  • 15. Verwirkung von Ansprüchen

An dieser Stelle können Sie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vereinbaren. Beachten Sie, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall genügend Zeit erhalten muss, um etwaige Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.

  • 16. Sonstige Vereinbarungen

Definieren Sie in diesem Punkt spezielle Konditionen oder Rahmenbedingungen.

 

Kunden kauften auch ...



zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke