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Antrag Freistellung nach § 48b EStG

Für die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt

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Bei Bauaufträgen ist ein Auftraggeber verpflichtet, 15% eines jeden Betrags, den er an den Auftragnehmer bezahlen muss, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat. Viele Auftraggeber vergeben ohne eine solche Freistellungsvereinbarung gar keine Aufträge mehr. Als Bauunternehmer oder Handwerker sollten Sie deshalb Ihrem Auftraggeber immer diese Bescheinigung vorlegen. Das Muster zum Antrag bei der Behörde können Sie sich hier herunterladen. Nachdem Sie die Vorlage ausgefüllt haben, muss sie nur noch ausgedruckt, unterschrieben und abgesendet werden.

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Das Gesetzt zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde im August 2001 erlassen. Ziel ist es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Durch eine Freistellungsbescheinigung wird mitlerweile auch auf eine höhere Seriosität des Unternehmens geschlossen. Um möglichst für viele Auftraggeber attraktiv zu sein, sollten Sie deshalb immer im Besitz einer solchen Bescheinigung sein. Da sie nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt wird, muss eine Folgebescheinigung beantragt werden. Dies muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der aktuellen Freistellungsbescheinigung geschehen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Gewerbeanmeldung in Kopie einem Antrag auf Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beizulegen.



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