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Antrag Kirchenaustritt Hamburg

Austritt aus der Kirche beantragen

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Zuständig ist das Standesamt (auch Notar)
Gebühr bereithalten

Sie wollen aus der Kirche austreten? Auch in Hamburg kann jeder Zeit der Austritt aus der katholischen Kirche oder auch aus der evangelischen Kirche erklärt werden. Gründe sind dafür nicht anzugeben. Um den Austritt zu erklären, nutzen Sie einfache das vorliegende Muster Kirchenaustritt Hamburg. Der Kirchenaustritt wird dann in der Regel direkt an das Finanzamt übermittelt und bei Ihrer nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt. Prüfen Sie sicherheitshalber, ob die Kirchensteuer tatsächlich entfallen ist und wenden Sie sich im Zweifel an Ihr Finanzamt. Laden Sie die Vorlage Austritt aus der Kirche problemlos als DOC oder PDF herunter und ergänzen Sie persönliche Daten. Anschließend beglaubigen lassen und den Antrag auf Austritt aus der Kirche beim Standesamt einreichen.

Anzahl Seiten: 2 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696978041
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Welche Unterlagen braucht man, um aus der Kirche auszutreten?

Um Ihren Kirchenaustritt persönlich zu erklären, bedarf es einen Nachweis Ihrer Identität in Form eines Personalausweises oder einem ähnlichen Dokument. Zudem sollten Sie Ihre letzte Meldebescheinigung, Ihre Geburtsurkunde, ebenso wie Ihre Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegen. Letzteres wird dann benötigt, wenn Sie eine entsprechende Eintragung in den jeweiligen Registern verlangen.

Eine weitere Möglichkeit des Kirchenaustritts ist der postalische Weg. Nutzen Sie dafür unsere Vorlage Kirchenaustritt Hamburg, füllen Sie diese aus und lassen Sie Ihre Unterschrift notariell beglaubigen. Anschließend schicken Sie das Dokument an das Standesamt.

Bewahren Sie die Bescheinigung sorgfältig auf

Es kommt immer wieder vor, dass der Kirchenaustritt nach Jahren angezweifelt wird. Derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, ist beweispflichtig für den Austritt. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie Ihre Unterlagen zum Kirchenaustritt, insbesondere die Bescheinigung sorgfältig aufbewahren sollten. Kann der Kirchenaustritt nämlich nicht nachgewiesen werden, so sind die Kirchensteuern nachzubezahlen.


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