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AGB-Paket Online-Shop

Geschäftsbedingungungen für B2C und B2B mit Ratgeber zum Sparpreis

AGB-Paket Online-Shop zum Sparpreis! Für Business und Endverbraucher
Mit Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung
Sofort herunterladen und einsetzen!

Wenn Sie über das Internet neue oder gebrauchte Waren anbieten, sollten Sie sich mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen absichern, die dem aktuellen Verbraucherrecht entsprechen. Damit halten Sie die Rahmenbedingungen für Verträge fest, die Sie über das Internet abschließen. In diesem Paket finden Sie sowohl die AGBs für Geschäfte mit Kunden, als auch für Geschäfte mit anderen Unternehmen. Zusätzlich erhalten Sie eine Vorlage für eine Datenschutzerklärung und einen umfangreichen Ratgeber, der Sie über alles informiert, was es bei der Verwendung von AGB zu beachten gilt. 

GTIN: 4255696963894
zip
49,90 €
Alle Vorlagen bequem im Ordner per Download erhalten.
32 Seiten , 1,81 MB
49,90 €
inkl. MwSt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sie erhalten bei juristischen Updates automatisch ein an die aktuelle Gesetzeslage angepasstes Dokument per Mail.
5 Jahre Update-Garantie
10,00 €
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
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Das AGB-Paket Online-Shop enthält diese Vorlagen:

In unserem Paket finden Sie die folgenden Vorlagen:

  • NEU: Ratgeber DSGVO
  • AGB Online-Shop (B2C) (inklusive Muster-Widerrufsbelehrung, Stand 2014)
  • AGB Online-Shop (B2B)
  • Datenschutzerklärung Online-Shop DSGVO
  • Ratgeber: Was Sie bei der Verwendung von AGB beachten müssen 

 

Verbindlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen legen Rahmenbedingungen für bestimmte Geschäfte fest. Allerdings ist zu beachten, dass, auch wenn Sie beim Abschluss eines Vertrags akzeptiert werden, Sie trotzdem anfechtbar sind. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gerichten als ungültig erklärt worden sind. So musste etwa die Sparkasse hunderttausende von bereits abgeschlossenen Kreditverträgen ändern, weil der Bundesgerichtshof feststellte (Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08), dass eine Zinsklausel für Kunden nicht nachvollziehbar ist. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen war es bis dahin erlaubt, dass die Zinsen und Entgelte je nach Marktlage und Aufwand einseitig von den Geldinstituten festgesetzt und angepasst werden. Diese Klausel wurde 2009 für unwirksam erklärt. Bei der Verwendung von Allgemeinem Geschäftsbedingungen sollte also darauf geachtet werden, dass diese den aktuellen Rechtsstandards entsprechen.



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