Ohne eine Vollmacht können selbst Ihre engsten Angehörigen im Ernstfall nicht für Sie tätig werden. Nur für Eheleute gibt es seit dem 1.1.2023 ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Da dieses inhaltlich stark beschränkt ist und auch nur für kurze Zeit gilt, können Sie weiterhin nur mit einer Vorsorgevollmacht dafür Sorge tragen, dass sich jemand im Ernstfall um Ihre Angelegenheiten kümmert. Falls Sie also durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht selbst entscheiden können.

Nutzen Sie eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht, um Ihre Vertrauensperson für den Ernstfall zu bevollmächtigen.

Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich in der Regel auf medizinische und auf vermögensrechtliche Entscheidungen. Doch es gibt Ausnahmen. Lesen Sie hier, was beim Ausstellen einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wenn man die Vorsorgevollmacht an mehrere Personen geben will.

Wann wird die Vollmacht eingesetzt?

Die Besonderheit der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass man die Vollmacht für die Zukunft ausstellt. Sie wird also nur eingesetzt, wenn Sie als Vollmachtgeber selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht handeln können. Das unterscheidet die Vorsorgevollmacht von einer einfachen Vollmacht, beispielsweise für die Annahme von Briefen. Erst wenn Sie als Vollmachtgeber selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, soll Ihr Bevollmächtigter handeln dürfen. Der Vorsorgebevollmächtigte kann dann sofort handeln. 

Wann wird ein Betreuer bestellt?

Nach dem Willen des Gesetzgebers muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, wenn jemand nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Führen Sie sich vor Augen, dass jeder durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung in eine Situation geraten kann, in der er plötzlich handlungsunfähig ist. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass ihre engsten Angehörigen keinerlei gesetzliche Vollmachten haben, um die wichtigsten Dinge zu regeln.

Aber man kann durch eine privat erstellte und umfassende Vorsorgevollmacht die gerichtliche Betreuung verhindern? 

Gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB (ab 1.1.2023: § 1815 BGB) muss die Bestellung eines (gerichtlichen) Betreuers nicht erfolgen, wenn ein oder mehrere Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut besorgen können. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie mit einer Vorsorgevollmacht die Betreuung verhindern. 

Wem erteile ich eine Vorsorgevollmacht?

In vielen Fällen hat der Vollmachtgeber nicht nur eine Vertrauensperson, sondern mehrere. Viele Vollmachtgeber wollen die eigenen Kinder gleichberechtigt behandeln, also auch in gleichem Umfang bevollmächtigen. Wie geht man am besten vor, wenn man mehreren Vertrauenspersonen eine Vollmacht ausstellen möchte? Der Gesetzgeber macht hierzu keine Vorgaben. Das bedeutet, Sie können theoretisch jedem Kind eine eigene Vollmacht ausstellen. Oder auch in einer Vollmacht mehrere Personen gleichberechtigt aufführen. Das kann aber zu Problemen führen.

Kann man eine Vorsorgevollmacht an zwei Personen erteilen?

Es kann aber natürlich auch der ausdrückliche Wunsch eines Vollmachtgebers sein, zwei Bevollmächtigte zu haben. Wenn Sie eine sogenannte Doppelvollmacht ausstellen wollen, dann gibt es hierfür mehrere Varianten:

  • Wenn Sie wünschen, dass die Bevollmächtigten nur zusammen entscheiden sollen, dann muss das so in der Doppelvollmacht stehen. Die Bevollmächtigten sind dann gezwungen, sich untereinander abzusprechen und zu einigen. Und Sie müssen ggf. immer zusammen auftreten, um beispielsweise mit dem Arzt zu sprechen. Verzögerungen können sich in dem Fall leider ergeben.
  • Die zweite Variante wäre, dass Sie jedem Bevollmächtigten eine nach außen unbeschränkte Vollmacht erteilen. In dem Fall sollte eine Innenvereinbarung zur Vorsorgevollmacht nicht fehlen.

Egal, für welche Form der Vollmacht man sich entscheidet: Im Vorfeld sollte eine detaillierte Besprechung mit den Vorsorgebevollmächtigten stattfinden, um späteren Streit zu vermeiden.

Was passiert bei Streit zwischen mehreren Bevollmächtigten?

Leider lässt es sich oft nicht vermeiden, dass mehrere Bevollmächtigte unterschiedliche Standpunkte haben. Das Auftreten einer schwerwiegenden Erkrankung, wie Alzheimer oder Demenz ist für jede Familie eine Ausnahmesituation. Auch wenn früher einmal Einigkeit unter den Geschwister bestand, kann eine dauerhafte Belastung dazu führen, dass Unstimmigkeiten auftreten. Welche Folgen hat eine Meinungsverschiedenheit zwischen Bevollmächtigten? Solche Streitigkeiten können leider im Ergebnis dazu führen, dass das Betreuungsgericht einen außenstehenden Betreuer bestimmt.

BGH-Entscheidung zum Streit um Vorsorgevollmacht – Auswahl des Bevollmächtigten

So hatte der Bundesgerichtshof in einem Fall zu entscheiden, in dem es um die Versorgung einer an Demenz erkrankten Mutter mit zwei Töchtern ging (Az. XII ZB 671/12) .

Der Fall:

Tochter 1 hatte eine umfassende Vollmacht, lebte allerdings nicht in der Nähe der Mutter. Sie hatte aber einen Pflegedienst organisiert und die Mutter hatte auch engen Kontakt zu Nachbarn. Sie war unstreitig „gut versorgt“. Dann zog nach einiger Zeit Tochter 2 bei der Mutter ein. Sie hatte keine Vollmacht von der Mutter, übernahm aber persönlich deren Pflege. Der Pflegedienst wurde gekündigt. In der Folge kam es zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Schwestern, was die Versorgung der Mutter anging. Das Betreuungsgericht sah keine andere Möglichkeit, als – trotz der Vorsorgevollmacht – die rechtliche Betreuung anzuordnen.

Die Entscheidung:

Obwohl das Gericht der Meinung war, dass Tochter 1 ihre Vollmacht nie missbraucht hatte und „redlich“ gehandelt hat. Denn Tochter 1 war wegen eigenmächtigen und störenden Verhaltens eines Dritten (Tochter 2) nicht in der Lage, zum Wohle des Vollmachtgebers (der Mutter) zu handeln. Fazit: Trotz einer gültigen Vorsorgevollmacht wurde ein Betreuer bestellt.

Was ist ein Ersatzbevollmächtigter?

Benennen Sie einen Ersatzbevollmächtigten, um auch Situationen abzudecken, in denen der Bevollmächtigte nicht erreichbar ist. Die Vollmacht des Ersatzbevollmächtigten umfasst grundsätzlich alle Bereiche. Daher sollten Sie mit den Bevollmächtigten unbedingt besprechen, wie er die Vollmacht in der Praxis verwenden soll.

Legen Sie in einer Innenvereinbarung mit den Bevollmächtigten eine Entscheidungsrangfolge fest, um das Innenverhältnis privat zu regeln. Bestimmen Sie also beispielsweise einen Hauptbevollmächtigten und mehrere Ersatzbevollmächtigte.

Jede Person erhält eine eigene Ausfertigung der Vollmacht. Formulieren Sie intern deutlich, dass der Ersatzbevollmächtigter dann nur entscheiden darf, wenn der Hauptbevollmächtigte verhindert ist. Nach außen hin sollte keine der Vollmachten Einschränkungen haben.

Soll ich die Vollmacht beschränken?

Alle Einschränkungen, die eine Vollmacht enthält, können in der Praxis zu Entscheidungsverzögerungen und Schwierigkeiten führen. Wenn Sie beispielsweise in die Vollmacht schreiben, dass Ihre Tochter Hauptbevollmächtigte sein soll und Ihr Sohn nur Ersatzbevollmächtigter, stellt das einen Dritten vor Probleme. Wie soll beispielsweise ein Arzt, ein Vermieter oder ein Bankangestellter prüfen, ob die Tochter tatsächlich verhindert ist, wenn der Sohn ihm die Vollmacht vorlegt? Der Dritte wird im Zweifel die Vollmacht des Ersatzbevollmächtigten nicht akzeptieren oder eine gerichtliche Prüfung veranlassen. Wertvolle Zeit geht verloren.

Wann wird ein Kontrollbetreuer bestellt?

Was kann man tun, wenn man Zweifel daran hat, dass ein Vorsorgebevollmächtigter korrekt handelt? Beispiel: Ein Verwandter oder ein Nachbar hat Zweifel daran, dass der erkrankte Vollmachtgeber ausreichend versorgt wird. Er kann sich an das Betreuungsgericht wenden. Dort kann er die Überprüfung der Vollmacht beantragen. Das Gericht wird dann die Eignung des Bevollmächtigten prüfen. Es muss sicherstellen, dass das Wohl des Vollmachtgebers nicht gefährdet ist. Um dies dauerhaft zu überwachen, bestellt das Gericht in vielen Fällen zunächst einen sogenannten Kontrollbetreuer.

Der Kontrollbetreuer (auch Vollmachtsbetreuer oder Überwachungsbetreuer genannt) ist ein rechtlicher Betreuer, dessen Aufgabengebiet nur die Überwachung des Bevollmächtigten umfasst. Da es sich bei der Kontrollbetreuung um einen schweren Grundrechtseingriff handelt, muss es immer konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Kontrolle notwendig ist.

Betreuer trotz Vollmacht nur in Ausnahmefällen

Ein Kontrollbetreuer soll positiv auf den Bevollmächtigten einwirken, wenn dieser mit dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäfte überfordert ist. Stellt der Kontrollbetreuer fest, dass der Bevollmächtigte tatsächlich nicht willens oder nicht in der Lage ist, das Wohl des Vollmachtgebers zu gewährleisten, muss ein Betreuer eingesetzt werden. Hat der Vollmachtgeber einen Einfluss auf die Wahl des Betreuers? Ja, in einer gesonderten Verfügung können bezüglich einer etwaig erforderlich werdenden Betreuung Wünsche geäußert werden. Die letzte Entscheidung über die Wahl des Betreuers obliegt jedoch dem Gericht. In der Regel werden die Wünsche des Verfügenden allerdings befolgt.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Wenn der Vorsorgebevollmächtigte im Ernstfall verhindert ist oder aus anderen Gründen keinen Gebrauch von seiner Vollmacht machen möchte, muss in der Regel ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn die Vollmacht abhanden gekommen ist. Denn es muss immer ein Original-Dokument vorgelegt werden. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht errichten, sollten Sie daher immer gleichzeitig Gedanken darüber machen, was im Fall einer Betreuung gelten soll.

Daher sollten Sie immer auch eine Betreuungsverfügung aufsetzen.

Ausnahme: Ab dem 1.1.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Eheleute. Dieses ist allerdings zeitlich und auch inhaltlich beschränkt.

Betreuungsverfügung parallel aufsetzen

In der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die nach Ihrem Willen Ihre Betreuung übernehmen sollte.2 Sie können bestimmte Personen auch ablehnen. Das Gericht prüft dann die in der Betreuungsverfügung genannten Personen auf ihre Eignung hin. Sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, bestellt das Gericht dann den gewünschten Betreuer. Dem Vorsorgebevollmächtigten wird damit die Vollmacht entzogen. Eine Betreuung oder eine Kontrollbetreuung wird das Gericht allerdings nicht nur auf “Verdacht” anordnen. Es müssen konkrete Tatsachen vorgebracht werden. Eine Kontrollbetreuung darf wie jede andere Betreuung nur dann errichtet werden, wenn das Wohl des Vollmachtgebers das erforderlich macht (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB).

BGH-Entscheidung zum Streit bei mehreren Bevollmächtigten

So lehnte der BGH die Bestellung eines Kontrollbetreuers für eine an Demenz erkrankte Frau ab. Deren drei Söhne waren in Streit über die Organisation der Pflege geraten (Az. XII ZB 537/10). Ursprünglich hatte die Mutter alle drei Söhne bevollmächtigt. Sohn 1 wollte den Streit vom Betreuungsgericht entscheiden lassen. Darauf hin entzog die Mutter ihm beim Notar die Vollmacht (in einem geistig klaren Moment). Der Sohn wollte dann wegen der Unstimmigkeiten mit den Brüdern die Kontrollbetreuung anordnen lassen. Das Gericht sah dafür kein Erfordernis. Begründung: Zwar leide die Betroffene an einem fortgeschrittenen demenziellen Syndrom. Ihr Hausarzt habe jedoch bestätigt, dass die pflegerische Versorgung ausreichend gewährleistet sei. Hinzu komme, dass eine Kontrolle der beiden noch bevollmächtigten Söhne auch untereinander erfolgen könne. Das Vorhandensein mehrerer, sich potenziell wechselseitig überwachender Bevollmächtigter schließe das Bedürfnis für eine Kontrollbetreuung regelmäßig aus.

Zwei Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche?

Sie müssen die Vorsorgevollmacht nicht immer umfassend ausstellen. Es ist möglich, unterschiedlichen Bevollmächtigten die Vollmacht bezüglich unterschiedlicher Bereiche zu erteilen. Es handelt sich dann allerdings nicht um eine echte Doppelvollmacht. Denn für jeden Bereich gibt es nur einen Bevollmächtigten. Häufig teilt man die Vollmacht so auf, dass sich diese zwei Bereich ergeben:

  • Ein Gesundheitsbevollmächtigter erhält eine sogenannten Patientenvollmacht für den Gesundheitsbereich. Er entscheidet über alle medizinischen Fragen und kommuniziert mit den Ärzten.
  • Ein Vermögensbevollmächtigter kümmert sich um die finanziellen Fragen und kommuniziert mit Banken, Vermietern und Behörden.

Wenn Sie sich für eine solche Aufteilung der Vollmacht entscheiden, müssen Sie dies unbedingt vorher mit den beiden Bevollmächtigten besprechen. Denn in der Regel müssen sich Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall eng abstimmen. Nur so verhindern Sie einen Streit unter den Bevollmächtigten. Ohne Absprachen und gegenseitiges Vertrauen kann eine Aufteilung der Vollmachten in der Praxis gar nicht funktionieren.

Die fünf wichtigsten Fakten zur Vorsorgevollmacht

  • Gewährleistet ein hohes Maß an Selbstbestimmung
  • Vorsorgevollmacht soll schriftlich verfasst werden
  • Kann jederzeit ganz einfach widerrufen werden
  • Bestimmt die Person die für einen handeln soll
  • Damit kann auch rechtliche Betreuung verhindert werden