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Vorsorgedatenbank: Auf den Ernstfall gut vorbereitet sein

Was nützt eine Patientenverfügung, wenn im Ernstfall niemand von ihr erfährt? Wer seinen Willen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen rechtssicher festgelegt hat, sorgt in der Regel dafür, dass die Patientenverfügung zuhause oder bei einer Vertrauensperson sicher aufbewahrt ist. Doch was passiert, wenn Sie wirklich einmal überraschend in ein Krankenhaus eingeliefert werden müssen und keine Zeit bleibt, diese Vertrauensperson zu informieren? Oder, wenn sie zufällig nicht erreichbar ist? Dann besteht die Gefahr, dass der behandelnde Arzt keine Kenntnis vom Inhalt Ihrer Patientenverfügung erhält und andere über Ihre Behandlung entscheiden.

 

Registrierung und Archivierung Ihrer Patientenverfügung

FORMBLITZ bietet Ihnen nicht nur eine professionelle Vorlage für Ihre rechstsichere Patientenverfügung, sondern registriert und archiviert diese in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Stiftung VorsorgeDatenbank für Sie. Bei der Registrierung wird lediglich die Existenz und der Aufbewahrungsort Ihrer bereits verfassten oder noch zu erstellenden Patientenverfügung gespeichert, bei der Archivierung wird das ganze Dokument für Sie gesichert. Durch die Inanspruchnahme der zentralen VorsorgeDatenbank erreichen Sie ein maximales Maß an Sicherheit für die Umsetzung Ihres Behandlungswillens. Das Register wird Krankenhäusern, Gerichten und weiteren berechtigten Institutionen zur Verfügung gestellt und kann von diesen rund um die Uhr kostenlos eingesehen werden. Da dies nur durch die Verwendung eines individuellen Zugangscodes möglich ist, sind Ihre persönlichen Daten hier absolut sicher und können von unberechtigten Personen nicht eingesehen werden.

Im Notfall sofortigen Einblick gewähren

Unfälle passieren plötzlich und unerwartet – im Prinzip müssen Sie täglich damit rechnen, dass Ihre Patientenverfügung zum Einsatz kommt. Was können Sie tun, damit das Krankenhaus unverzüglich von Ihrem Patientenwillen erfährt? Die Archivierung Ihrer Patientenverfügung bietet gegenüber der Registrierung ein weiteres Plus an Sicherheit, um die die tatsächliche Umsetzung Ihrer Behandlungswünsche zu gewährleisten. Denn selbst wenn der Arzt von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung erfährt, dauert es unter Umständen Tage, bis die Patientenverfügung tatsächlich aufgefunden und den behandelnden Ärzten vorgelegt wird. Wer seine Patientenverfügung hingegen bei der Vorsorgedatenbank archiviert, ermöglicht dem Krankenhaus einen sofortigen Einblick in seine Handlungsanweisungen. Alle wichtigen Entscheidungsvorgaben, die Sie in Ihrer Verfügung getroffen haben, können unmittelbar abgerufen werden.

Mit einer Notfallkarte ganz sicher gehen

Die Patientenverfügung ist ein umfangreiches und auch sehr persönliches Dokument und sollte von daher an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Demgegenüber zeigt eine Notfallkarte nur den Belegenheitsort Ihrer Patientenverfügung an und kann problemlos ins Portemonnaie gesteckt werden. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Durchsetzung Ihres Patientenwillens. Auch die Person Ihres Vorsorgebevollmächtigten kann hier angegeben werden, um sicherzustellen, dass er sofort kontaktiert wird, wenn Ihnen etwas zustößt. FORMBLITZ hat für Sie eine rechtssichere Notfallkarte erstellt und schickt Sie Ihnen bei einer Registrierung und Archivierung Ihrer Patientenverfügung kostenlos zu. Selbstverständlich können Sie die Notfallkarte zum Selbstausfüllen auch separat herunterladen.

Bevollmächtigten für Gesundheitsangelegenheiten bestimmen

Mit der Registrierung oder der Archivierung Ihrer Patientenverfügung haben Sie für ein Höchstmaß an Sicherheit gesorgt. Krankenhäuser und Gerichte können jetzt im Ernstfall sofort darauf zugreifen. Auf dem Gebiet der medizinischen Forschung überschlagen sich Neuerungen bei Medikationen und Therapiemethoden. Bestehen Unsicherheiten, ob die aktuelle Behandlungssituation in der Patientenverfügung mitgeregelt ist, ist der tatsächlichen Wille des Patienten für den konkreten Fall zu ermitteln.Da der behandelnde Arzt Sie in der Regel nicht persönlich kennt, hat er nur wenig Möglichkeiten zu einer Entscheidungsfindung. Ernennen Sie daher eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten für Gesundheitsangelegenheiten, die alle Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung übernimmt. So stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne entschieden wird.

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