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Wie macht man eine Taufe rückgängig?

von Daniel Wilhelm

Ein Vater sah sich von seiner Ex-Frau getäuscht, als diese die gemeinsame 3-jährige Tochter in einer Nachbargemeinde taufen ließ. Da sie das gemeinsame Sorgerecht besaßen, wollte er vor dem Verwaltungsgericht die Taufe annullieren lassen. Als dieses abgelehnt wurde, zog er vors Oberverwaltungsgericht und musste auch hier eine Niederlage hinnehmen.

Kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Für das Gericht gehört die Taufe als Sakrament zum innerkirchlichen Kern und ist daher vor staatlichem Zugriff geschützt. Zwar ist die religiöse Erziehung im Sorgerecht enthalten und kann vom Familiengericht geregelt werden, trotzdem ist eine Taufe im Nachhinein nicht zu annullieren.

Wie sollte die Annullierung einer Taufe auch aussehen? Würde eine einfache Tilgung im Taufregister ausreichen? Müsste man nicht auch ein Ritual erfinden, in dem der dreieinige Gott dem Kind wie bei einem Exorzismus wieder ausgetrieben werden würde? Wer könnte dieses Ritual eigentlich ausführen? Eigentlich läge es ja im Verantwortungsbereich des Pfarrers, der das Kind unrechtmäßig getauft hatte. Er hatte nicht nachgefragt, wer sorgeberechtigt ist, als die Mutter ihm erklärte, dass sie allein erziehend ist. Könnte man den Pfarrer dann auch dazu zwingen? Vielleicht mit Androhung eines Zwangsgeldes?

Zum Glück hat das Gericht anders entschieden. Hätte es das auch, wenn die Tochter ein Sohn gewesen wäre und der Vater ihn heimlich beschneiden lassen hätte?

BayVGH, 16.01.2012 (AZ: 7 ZB 11.1569)

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