Was passiert mit der Mietsicherheit wenn der Vermieter insolvent geht? | |
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| von Linda Weber |
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Ein Mieter zahlte eine Mietsicherheit für seine Geschäfträume, die der Vermieter nicht getrennt anlegte. Als das Haus zwangsversteigert wurde und die Rückzahlung der Mietsicherheit anstand, verlangte der Mieter diesem Betrag vom neuen Hauseigentümer. Das Amtsgericht gab dem Mieter Recht, das Landgericht Braunschweig entschied zugunsten des neuen Vermieters. In letzter Instanz entschied nun der Bundesgerichtshof, dass der neue Besitzer die Mietsicherheit erstatten muss.
Immer wieder ein Grund für Streitigkeiten Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, dass durch das Bargebot am Versteigerungstag, die Pflicht zur Rückzahlung der Mietsicherheit auf den Beklagten übergegangen ist. Er trägt damit auch das Insolvenzrisiko des früheren Vermieters, wenn dieser die Mietsicherheit nicht sicher angelegt hat oder einfach nicht auszahlen will. Also Augen auf beim Schnäppchenkauf. Bundesgerichtshof, 07. 03. 2012 ·(AZ: XII ZR 13/10) | |||
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