Vorsorgeuntersuchung bei Bäumen Pflicht! | |
|---|---|
| von Linda Weber |
|
Als ein Quedlinburger morgens zu seinem Auto kam, traute er seinen Augen kaum. Ein Baum war darauf gestürzt und hatte es komplett zerstört. Als die Grundstücksbesitzerin sich weigerte, den Schaden zu übernehmen, traf man sich vor Gericht wieder. Dieses entschied, dass die Eigentümerin für den Schaden am Auto haftet.
Vorsicht ist besser als Nachsicht... Landgericht Magdeburg, 26.04.2012 (AZ: 9 O 757/10 ) | |||
|
![]()