Studienanfänger haben bis Vorlesungsbeginn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 | |
|---|---|
| von Daniel Wilhelm |
|
Die Zeit vor dem Studium wird von vielen Studenten als Erholungs- oder Urlaubszeit genutzt. Wenn man allerdings vorher eine Ausbildung gemacht oder gearbeitet hat, kann man für diese Zeit auch Arbeitslosengeld beantragen. Bis wann einem dann ALG 1 zusteht entschied jetzt das Sozialgericht in Mainz.
Für manchen Studienanfänger bedeutet dieses Urteil noch mal einen warmen Geldregen Das Sozialgericht in Mainz sah diese Sache anders und erklärte, dass der Studentenstatus sich nicht allein auf eine Immatrikulation stützen dürfe. Bis zur ersten Veranstaltung ist ein Student frei von jeglicher Studentenverpflichtung und daher auch als normaler Arbeitssuchender anzuerkennen. Somit erhielt die Studentin Arbeitslosengeld für 26 Tage zugesprochen, welches die Agentur für Arbeit dann auch anerkannte. Sozialgericht Mainz, 31.07.2012 (AZ S 4 AL 314/10 ) | |||
|
![]()