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Sittenverstoß in der Elternzeit darf nicht geahndet werden

von Linda Weber

Die Leiterin eines katholischen Kindergartens hatte während ihrer Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie eine Lebenspartnerschaft begründet habe. Für den kirchlichen Arbeitgeber war diese Mitteilung Anlass genug, um beim Gewerbeaufsichtsamt Oberbayern die Zustimmung zu einer Kündigung zu beantragen. Die Behörde lehnte die Zustimmung jedoch ab und wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt.

Eine Lebensgemeinschaft, die immer noch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Grundsätzlich gelten für kirchliche Betriebe im Arbeitsrecht Ausnahmeregelungen. So ist es diesen erlaubt von den Arbeitnehmern die Einhaltung der Glaubens- und Sittenlehre einzufordern und bei entsprechenden Verstößen die Kündigung auszusprechen. Während der Elternzeit gilt allerdings auch für kirchliche Arbeitgeber die Notwendigkeit vor einer Kündigung die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen. Das Amt sah sich nicht an die Moralvorstellungen der Kirchen gebunden und lehnte den Antrag ab. Die Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg gaben der Behörde Recht. Zwar müsse diese das Selbstbestimmungsrecht der Kirche berücksichtigen, allerdings sieht das Gesetz vor, dass während der Elternzeit nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden darf. Das Gericht nahm eine Interessensabwägung vor und kam zu dem Ergebnis, dass die Interessen der Mutter überwogen. Ein kontinuierliches Erwerbsleben ist für eine Arbeitnehmerin von hoher Bedeutung. Während der Elternzeit hätte sie faktisch keine Möglichkeit ein anderes Arbeitsverhältnis zu begründen. Auch wurde berücksichtigt, dass sie die Lebenspartnerschaft nicht weiter publik gemacht hatte. Der Kirche war daher zuzumuten den Ablauf der Elternzeit abzuwarten und die Kündigung erst danach auszusprechen. Für die Leiterin des Kindergartens bedeutet diese Entscheidung letztlich, dass sie ihre Elternzeit trotzdem schon mal zur Arbeitssuche nutzen kann.

VG Augsburg, 19.06.2012 (AZ: Au 3 K 12.266)

Kommentare

Kommentare


Schneider

05.07.2012 um 16:10:00 Uhr

Ich denke wir fördern Familien, seit wann sind Menschen die nicht verheiratet sind und die Kinder bekommen einen Familie. Hier wird gefördert: "Ich will ein Baby ohne Mann". Das können sie doch auch gerne haben, aber bitte nicht mehr mit Förerungen vom Staat. ich moralsiere nicht, ich verbiete es Ihnen nicht, aber ich würde es niemals finazieren, sie haben sich über die Kirchensteuern und alles mögliche beschwert, zahlen selbst z. T. nicht in die Steuerkassen ein. Abgabenlast, die kritisiert wird, aber dann auf den Stuerzahler umgelegt wird von mir aus liberal, sollen sie doch machen was sie wollen, zahlen würde ich es nicht.

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