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Sind manche Kinder in Deutschland gleicher als andere?

von Daniel Wilhelm

Ein dreijähriges Mädchen in Baden-Württemberg wurde unter besonderen Umständen gezeugt. Sie ist das Produkt einer künstlichen Befruchtung ihrer Mutter durch eine anonyme Samenspende. Geplant war, dass der damalige Lebensgefährte der Mutter die Vaterschaft anerkennen würde, doch als das Kind auf der Welt war, suchte dieser das Weite. Als die Mutter daraufhin Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragte, wurden ihr diese verwehrt, woraufhin sie für ihre Tochter vor Gericht zog und jetzt verlor.

Da kann Kind schon wütend werden...

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass Kinder, welche aus anonymen Samenspenden gezeugt wurden, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben. Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Staates an Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Obwohl dieses Gesetz vom Wortlaut her auch auf Kinder aus Samenspenden anwendbar wäre, verneinte das Gericht dessen Anwendbarkeit in diesem speziellen Fall. Das Gesetz soll dem Sinn und Zweck nach den alleinerziehenden Elternteil bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil entlasten. Außerdem sieht es vor, dass der Staat sich diesen Vorschuss von dem anderen Elternteil irgendwann zurückholen kann. Beides ist bei einer anonymen Samenspende jedoch unmöglich. Die Richter entschieden daher, dass eine Alleinerziehende , die sich willentlich in eine Situation begibt, in der es später unmöglich ist das andere Elternteil zu ermitteln, damit das Recht des Kindes auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verwirkt.

Hätte die Frau also willentlich Sex mit einem oder mehreren anonymen Partnern gehabt, im Urlaub zum Beispiel, hätte ihr Kind Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, denn der Staat könnte ja einen Detektiv in den Urlaubsort schicken, der dann auf Staatskosten versucht, den Kindsvater herauszufinden. Man könnte sich solch eine Geschichte natürlich auch ausdenken.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 03.05.2012 (AZ:12 S 2935/11)

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