Sind manche Kinder in Deutschland gleicher als andere? | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Ein dreijähriges Mädchen in Baden-Württemberg wurde unter besonderen Umständen gezeugt. Sie ist das Produkt einer künstlichen Befruchtung ihrer Mutter durch eine anonyme Samenspende. Geplant war, dass der damalige Lebensgefährte der Mutter die Vaterschaft anerkennen würde, doch als das Kind auf der Welt war, suchte dieser das Weite. Als die Mutter daraufhin Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragte, wurden ihr diese verwehrt, woraufhin sie für ihre Tochter vor Gericht zog und jetzt verlor.
Da kann Kind schon wütend werden... Hätte die Frau also willentlich Sex mit einem oder mehreren anonymen Partnern gehabt, im Urlaub zum Beispiel, hätte ihr Kind Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, denn der Staat könnte ja einen Detektiv in den Urlaubsort schicken, der dann auf Staatskosten versucht, den Kindsvater herauszufinden. Man könnte sich solch eine Geschichte natürlich auch ausdenken. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 03.05.2012 (AZ:12 S 2935/11) | |||
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