Neue Regeln bei Privatinsolvenz | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Für Existenzgründer und Privatpersonen, die in finanzielle Not geraten sind, beschloss das Bundeskabinett am 18. Juli die Möglichkeit zur Verkürzung der Dauer des Insolvenzverfahrens auf 3 oder auch 5 Jahre. Von den Schuldnern werden dabei allerdings auch finanzielle Rückzahlungen an die Gläubiger, beziehungsweise die Begleichung der Verfahrenskosten verlangt.
Nicht viele Schuldner werden diese Abkürzung nehmen können Als weitere Änderung wurde beschlossen, dass Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften in Zukunft während des Insolvenzverfahrens wie Mieter geschützt werden und unnötige Einigungsversuche mit den Gläubigern nicht mehr gefordert werden, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben. | |||
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