Mit der Gesetzesreform zum Sorgerecht soll ein neues gesellschaftliches Leitbild der elterlichen Sorge geschaffen werden. Es soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Anteil nichtehelich geborener Kinder stetig ansteigt und sich damit insgesamt ein Wandel in der Gesellschaft vollzieht.
![]() Wenn der Vater mit... Die Reform, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, ist für viele Väter ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher wurden unverheiratete und verheiratete Väter bei der Frage des Sorgerechts ungleich behandelt. Während bei verheirateten Paaren automatisch beide Elternteile das Sorgerecht erhielten, lag bei unverheirateten das Sorgerecht bei der Mutter. Durch eine gemeinsame Erklärung konnte dieser Zustand bisher geändert werden, doch ein gemeinsames Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter war nicht möglich. Und genau dies wird sich nun ändern: Künftig kann der Vater notfalls vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht erwirken und zwar auch gegen den Willen der Mutter. Die Mutter kann zum Antrag Stellung nehmen. Das Gericht prüft die Gründe, welche die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht vorbringt. Nur wenn diese tatsächlich im Sinne des Kindes sind, wird der Antrag des Vaters abgelehnt. Ansonsten wird auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erteilt. Äußert sich die Mutter gar nicht zu dem Antrag des Vaters, dann wird das gemeinsame Sorgerecht gewährt, solange das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Mutter kann gegen diese Entscheidung noch einen Widerspruch einlegen, der dann entsprechend am Maßstab des Kindeswohls geprüft wird. Oberster Grundsatz ist also das Kindeswohl. Persönliche Befindlichkeiten der Mutter sollen künftig außen vor bleiben.
Also schon ein großer Schritt für Väter, die mit der Kindsmutter nicht verheiratet sind.
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