Liebe in den Zeiten von Alzheimer | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Ein Paar aus Schleswig-Holstein lebte über 30 Jahre in wilder Ehe und in getrennten Wohnungen. Als bei dem Mann 2003 eine Demenzerkrankung festgestellt wurde, begann seine Partnerin ihn zu pflegen, zog 2004 mit ihm zusammen und heiratete ihn. Aufgeschreckt durch eine Nichte, veranlasste die zuständige Verwaltungsbehörde eine Aufhebung der Ehe. Nach 8 langen Jahren entschied nun der Bundesgerichtshof gegen die Verwaltungsbehörde und für die Eheleute.
Für manche Menschen ist der Trauschein dann doch von ideellem Wert Seit 8 Jahren wird der Mann, der inzwischen auch nicht mehr ansprechbar ist, von seiner Ehefrau in aufopferungsvoller Weise gepflegt. Sie kann auch keiner anderen Tätigkeit aufgrund seines Pflegezustandes nachgehen. Dies ist für das Gericht ein Ausdruck gelebter ehelicher Solidarität. Da die Ehefrau schon zu Beginn der Krankheit als Betreuerin ihres jetzigen Ehemannes eingesetzt wurde, kommen auch keine wirtschaftlichen Gründe für ihr Eheanliegen in Betracht. Das Gericht wertete den Schaden, der eine Eheauflösung für die Eheleute bedeuten würde, als Entziehung der rechtlichen und gesellschaftlichen Grundlage ihrer Lebensgemeinschaft und wertete dies entscheidend höher als irgendein öffentliches Interesse. Am Ende hat die Liebe also doch über die Bürokraten gesiegt - wie im Liebesroman. | |||
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