Keine Fixierung ohne Gerichtsbeschluss | |
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| von Linda Weber |
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Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss durch Bettgitter oder Gurte in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. So entschied jüngst der Bundesgerichtshof.
Viele verwirrte Menschen haben einen ausgesprochenen Bewegungsdrang Der BGH sah den Schutz des Patienten durch die Entscheidungen eines Bevollmächtigten nicht ausreichend gewährleistet. Vielmehr sei die Fixierung eine solch schwerwiegende freiheitsentziehende Maßnahme, dass diese gerichtlich geprüft werden muss. Es muss sichergestellt werden, dass die Vollmacht tatsächlich im Sinne des pflegebedürftigen Menschen benutzt wird. Bei der alleinigen Entscheidungsgewalt durch den Bevollmächtigten sah der BGH den Schutz der Betroffenen nicht ausreichend gewährt. Bundesgerichtshof, 26.07.2012 (AZ: XII ZB 24/12) | |||
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