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"Heatballs" bleiben Glühlampen

von Daniel Wilhelm

Zwei Ingenieure aus dem Kreis Düren kamen auf die provokante Idee, normale Glühlampen als Wärmequellen zu verkaufen. Ihr Argument, dass 95 % der Energie bei Glühlampen in Wärme umgewandelt wird, hielt vor dem Verwaltungsgericht Aachen jedoch nicht stand.

Als Heizkörper nicht anerkannt

Am Anfang war nicht das Feuer, sondern die Sorge um die Umwelt. Und gleich danach kam der Ärger über bürokratische Maßnahmen, die sich um Kleinigkeiten kümmern, aber vor den wirklichen Problemen die Augen verschließen. Zwei Ingenieure aus Düren wollten dem Wahnsinn nicht weiter tatenlos zuschauen und überlegten sich einen wahren Schildbürgerstreich. Sie orderten 40.000 Glühlampen aus China und deklarierten sie als Wärmequellen, so genannte "Heatballs". Dies sollte jedoch keine neue Geschäftsidee zum persönlichen Vorteil werden, vielmehr wollten die beiden auf das EU-Verbot aufmerksam machen, welches aus ihrer Sicht eine Umweltschutzmaßnahme ist, welche nur kosmetischen Nutzen hat. Auf ihrer Internetseite stellen sie die These auf, dass niemand ernsthaft daran glauben kann, dass das Verbot von Glühlampen das Weltklima retten könne, solange man weiterhin rücksichtslos den Regenwald abholzt.

Inzwischen hat ihre Widerstandsaktion gegen unverhältnismäßige Maßnahmen im Internet weite Kreise gezogen und so waren die beiden Ingenieure auch nicht traurig, als jetzt das Verwaltungsgericht in Aachen, den Verkauf untersagte. Die 50.000 Euro, die ihre Aktion bisher gekostet hat, scheinen sie für eine lohnenswerte Investition in die Zukunft des Planeten zu halten, denn inzwischen gibt es auch schon den "Heatball 2.0". Ein behördliches Zulassungsverfahren steht jedoch noch aus.

Verwaltungsgericht Aachen, 19.06.2012 (AZ: 3 K 181/11)

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