Haftet Herrchen immer? | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Hundeschulen, Fernsehsendungen, Bücher - als Hundehalter kann man sich nützlichen Tipps zum richtigen Umgang mit dem Tier kaum entziehen. Hört der Hund dann endlich aufs Wort oder auf die Pfeife, fühlt sich Herrchen gleich wie Napoleon und Frauchen meistens auch. Nur was geschieht, wenn Herrchen mal nicht vor Ort ist und der Köter wieder zum wilden Tier wird und einen Menschen beißt? Eine Hundebesitzerin aus Niedersachsen wollte für die Zeit, die ihr Hund in einer Tierklinik war, diese Verantwortung nicht übernehmen und wurde vor dem Oberlandesgericht in Celle eines Besseren belehrt.
Nach einer Narkose mit Vorsicht zu genießen. Dieser Argumentation konnte das Gericht nur zu einem Bruchteil folgen und stellte fest, dass die Haftung nicht aufgehoben wird, wenn man sein Tier in die Obhut anderer übergibt. Die Haftung des Tierhalters ist nicht abhängig von seinen Einflussmöglichkeiten. Da der Tierarzt jedoch nicht so vorsichtig war, wie er hätte sein müssen, wurde ihm nur ein Teil seiner Ansprüche zugesprochen. Oberlandesgericht Celle, 11.06.2012 (AZ: 20 U 38/11) | |||
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