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Grillen auf Balkonien

von Linda Weber

Der Sommer steht vor der Tür und die Grillsaison hat begonnen. Mieter, die einen Balkon besitzen, möchten dann gerne auch mal auf diesem den Grill benutzen. Dies ist in der Sommerzeit durchaus möglich, denn das Grillen bei warmen Temperaturen sei durchaus üblich.

Fleischeslust auf Balkonien

Grillen auf dem Balkon ist für den einen Mieter ein Traum bei warmen Temperaturen, für den anderen ist dies jedoch der Alptraum. Gestank, Rauch und Ruß dringen oft in die benachbarten Wohnungen und belästigen die Nachbarn sehr. Deshalb gilt beim Grillen auf dem Balkon immer: "Rücksichtnahme geht vor". Viele Gerichte mussten sich bereits mit Unterlassungsklagen von belästigten Nachbarn auseinandersetzen und hier mal die Zusammenstellung der Entscheidung und was wirklich gilt: Wichtig ist, dass man sich vor dem Grillen mit den Nachbarn abspricht und diese über sein Vorhaben informiert. Falls in der Hausordnung oder im Mietvertrag ein Grillverbot festgelegt ist und der Nachbar nach einer Absprache das Grillen nicht "gestattet", so muss dieses auch in jedem Fall unterlassen werden. Im Mietvertrag darf tatsächlich ein Grillverbot festgelegt werden und sollte sich der Mieter nicht daran halten, steht dem Vermieter nach Abmahnung ein fristloses Kündigungsrecht zu (LG Essen, Az. 10 S 438/01). Die Gerichte sind sich bei der Häufigkeit des Grillens während der Sommermonate nicht ganz einig. Sicherlich ist das Grillen immer dann gestattet, wenn es rücksichtvoll durch geführt wird und die Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden (AG Bonn, Az. 6 C 545/96). Wichtig ist dabei auch, dass sich nicht zu viel Rauch und Ruß bildet. Das LG Stuttgart spricht sich dafür aus, dass man beim Grillen Alufolie und Aluschalen verwenden soll, da diese doch zumindest die Rauchproduktion minimieren (Az. 10 T 359/96). Auch ein Elektrogrill ist nicht so störend wie ein Holzkohlegrill.

Insgesamt gilt also in den Sommermonaten: Rücksichtnahme, Grillen in Maßen ist in Ordnung und die Nachbarn sind zu informieren. Wenn man das alles einhält, so sollte es ein gelungenes BBQ werden, das man genießen kann.

Kommentare

Kommentare


Ruben

15.05.2012 um 12:41:00 Uhr

Bis jetzt habe ich immer einfach gegrillt, wenn ich Lust dazu hatte. Mir war gar nicht bewusst, das Grillen im Mietvertrag verboten sein kann. Natürlich nehme ich dabei Rücksicht auf meine Nachbarn, was bei einer Dachterrasse aber auch nicht sonderlich schwer ist ;).

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