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Facemob

von Karl-Hermann Leukert

Flashmobs im öffentlichen Raum rufen Richter und Politiker auf den Plan. Wie umgehen mit spontanen Stand-ins und S-Bahn-Besäufnissen, die über das Internet angekündigt werden?

Früher nannten sie sich Sit-ins, heute "Stehen - damit es weitergeht". Die Zielrichtung ist die gleiche, nur die Spontaneität, mit der heute Aktionen im öffentlichen Raum stattfinden, ist eine andere. Über das soziale Netzwerk Facebook können täglich Tausende mobilisiert werden - per Mausklick. Gerichte und Polizei sind alarmiert.

Jetzt wollen einige Politiker an die Initiatoren dieser Flashmobs heran - über die Veranstalterhaftung. In München kam es gleich bei zwei Aktionen zu Ärger mit dsr Polizei. Auf dem Odeonsplatz hatten 400 Personen unter dem Motto "Stehen - damit es weitergeht" schweigend den Odeonsplatz blockiert. Ein Wochenende zuvor hatten 2000 Personen, die gegen das Alkholoverbot in der S-Bahn protestieren wollten, eine "Bahnparty" veranstaltet und dabei einen Sachschaden von 230.000 Euro verursacht. Und das obwohl die einladenden Facebooker ausdrücklich zu "gesittetem Verhalten" aufgerufen hatten.

Wie die Gerichte urteilen, ist noch unklar. Denn weder überzeugt das Argument der Mithaftung nach § 830 BGB noch dürften sich die "Veranstalter" das Fehlverhalten der anderen Teilnehmer anrechnen lassen müssen. Gegen eine Verurteilung spricht auch das hohe Gut der Versammlungsfreiheit.

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