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Erneuter Mauerfall in Berlin!

von Daniel Wilhelm

Der Verkauf des Mietshauses, in dem sie wohnt und der Nachbargrundstücke an eine Wohnungsgesellschaft wurde für eine Mieterin zum Albtraum. Anhand fadenscheiniger Begründungen sollte sie erst aus ihrer Wohnung vertrieben werden. Zum Schluss wurden sogar ihre Küchen- und Badezimmerfenster durch ein neues Gebäude zugemauert. Als der Vermieter auf die Räumung ihrer Wohnung klagte, erlebte dieser jetzt seinen persönlichen Mauerfall.

Augen zu und durch, dachte sich wohl der Vermieter

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Vermieter, die Außenwand des Neubaus zu entfernen, weil dieser die Benutzung von Fenstern der Mieterin unmöglich macht. Der Vermieter muss die Nutzbarkeit der Fenster wiederherstellen. Dafür ist ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargebäude erforderlich. Dem Einwand, dass dies unmöglich sei, zumal der Neubau schon verkauft sei, konnte das Gericht nicht folgen. Erstens vermutete das Gericht, dass es sich beim Verkauf des Nebengebäudes um ein Scheingeschäft gehandelt habe, um die Unmöglichkeit zu untermauern und zweitens sei spätestens seit dem Fall der Berliner Mauer allgemeinkundig, dass man Mauern auch wieder beseitigen könne.

Wie hoch das Angebot der Wohnungsgesellschaft an die Mieterin nun ausfallen wird, um sie friedlich zum Umzug zu bewegen, ist leider nicht bekannt. Der Abriss der Mauer dürfte jedoch in die Hunderttausende gehen.

Amtsgericht Tiergarten, 17.07.2012 (AZ: 606 C 598/11)

Kommentare

Kommentare


NachmieterExpress Berlin

09.10.2012 um 18:39:00 Uhr

Ein Extrembeispiel, das zeigt, wie Wohnungsgesellschaften leider oft das Durchsetzen eigener Interessen über eine einfache Kosten-Nutzen-Abwägung und friedliche Lösung stellen!

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