Erneuter Mauerfall in Berlin! | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Der Verkauf des Mietshauses, in dem sie wohnt und der Nachbargrundstücke an eine Wohnungsgesellschaft wurde für eine Mieterin zum Albtraum. Anhand fadenscheiniger Begründungen sollte sie erst aus ihrer Wohnung vertrieben werden. Zum Schluss wurden sogar ihre Küchen- und Badezimmerfenster durch ein neues Gebäude zugemauert. Als der Vermieter auf die Räumung ihrer Wohnung klagte, erlebte dieser jetzt seinen persönlichen Mauerfall.
Augen zu und durch, dachte sich wohl der Vermieter Wie hoch das Angebot der Wohnungsgesellschaft an die Mieterin nun ausfallen wird, um sie friedlich zum Umzug zu bewegen, ist leider nicht bekannt. Der Abriss der Mauer dürfte jedoch in die Hunderttausende gehen. Amtsgericht Tiergarten, 17.07.2012 (AZ: 606 C 598/11) | |||
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NachmieterExpress Berlin
09.10.2012 um 18:39:00 Uhr
Ein Extrembeispiel, das zeigt, wie Wohnungsgesellschaften leider oft das Durchsetzen eigener Interessen über eine einfache Kosten-Nutzen-Abwägung und friedliche Lösung stellen!
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