Die Last mit dem Gepäck | |
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| von Linda Weber |
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Die Ferien beginnen und die ganze Familie freut sich auf den Urlaub. Nimmt man dafür das Flugzeug, gibt es ein paar Dinge, die man wissen sollte, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.
In großen Flugzeugen kann schon mal was verloren gehen Tritt ein Schaden ein, so sind Fristen zu beachten. Bis spätestens sieben Tagen nach Gepäckaufgabe, muss eine schriftliche Anzeige über Verlust oder Beschädigung des Gepäcks abgegeben werden. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich entweder an die Fluglinie oder an den Reiseveranstalter wenden. Bei verspätetem Gepäck, beträgt die Frist 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks. Diese Fristen sind bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung Klageabweisungsgründe, also dringend einzuhalten. In den meisten Fällen wird einem schnell und unkompliziert geholfen. Sollte es doch zum Streit kommen, so ist ein neues Gesetz zum Schlichtungsverfahren geplant, allerdings wird dieses wohl erst im Winterurlaub in Kraft treten. | |||
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