"Berühren verboten!" Während der Motor läuft! | |
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| von Daniel Wilhelm |
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Wer kennt die Situation nicht? Man sitzt im Auto und das Handy klingelt. Da sich herumgesprochen hat, dass telefonieren im Auto verboten ist, sucht man den Knopf, um den Anruf wegzudrücken und das Klingeln zu beenden. Doch Vorsicht: Auch diese Aktion ist im Auto verboten. So entschied kürzlich das OLG Köln.
Berühren bei laufendem Motor verboten! Das Gericht sah schon im Wegdrücken eine verbotene Benutzung. Es komme nicht darauf an, ob es dabei zu einer Verbindung gekommen ist. In früheren Urteilen wurde schon festgestellt, dass allein das Einschalten des Handys während der Fahrt verboten ist. An roten Ampeln darf man das Handy nur berühren, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Und auch einem Fahrlehrer wurde als Beifahrer während einer Fahrstunde, die Benutzung seines Handys zum kostspieligen Vergnügen. Nur eine Aktion ist mit dem Handy während der Fahrt erlaubt: Man darf es berühren, um es von einem Ort an einen anderen zu legen. OLG Köln, 09.02.12 (AZ: III 1 RBs 39/10) | |||
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