Ein Ehepaar entdeckte 2001 eBay für sich und begann immer mehr dort zu handeln. So entwickelte sich ihre Tätigkeit von 2001 mit 2.200 DM Einnahmen aus 16 Verkäufen zu einem Spitzenwert von 35.000 EURO im Jahre 2005 bei 287 Verkäufen. Für die Jahre 2003 bis 2005 veranschlagte das Finanzamt nachträglich Umsatzsteuer. Hiergegen klagte das Ehepaar. ... weiter
Gewerbemieter können ihre Mietverträge wie eine Rechnung behandeln und unter anderem den Vorsteuerabzug geltend machen. ... weiter
Bei der Umsatzsteuer versteht der Staat bekanntermaßen keinen Spaß. ... weiter
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