Im Jahre 2007 untersagte die Berliner Ärztekammer einem Arzt, der einer Patientin Sterbehilfe geleistet hatte, uneingeschränkt die Überlassung von tödlichen Medikamenten an Sterbewillige. Dagegen klagte der Arzt und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Recht. ... weiter
Ein 60-jähriger Arzt, der seiner schwerkranken Tante eine tödliche Dosis an Schmerzmitteln verabreicht hatte, wurde vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Sterbehilfe freigesprochen. ... weiter
Es gibt Urteile, da kann man nur den Kopf schütteln. Zum Beispiel der Fall, der gestern vor dem Fürther Amtsgericht verhandelt wurde. Auf der Anklagebank: eine alte Dame, 80 Jahre alt, das Kapotthütchen tief ins Gesicht gezogen, die Handtasche fest an sich gepresst, als sei dies die letzte Zuflucht, die ihr auf Erden geblieben sei. Ein Häufchen Mensch in der vorderen Kampfzone des deutschen Strafrechts. ... weiter
Sterbehilfe ist ein juristisches Minenfeld. Welcher Mediziner wollte sich in der Vergangenheit mit strafrechtlich relevanten Spitzfindigkeiten auseinandersetzen - etwa, ob die Nahrungsunterbrechung mit Einwilligung des unheilbar Kranken schon aktive Tötung auf Verlangen (und damit verboten) war oder lediglich eine passive Unterlassung (und damit erlaubt)? Ergo kam es in der Praxis oft zu einer Totalverweigerung des Medizinbetriebs. Die geforderte Passivität interpretierten viele Pflegeeinrichtungen in ihrem Sinne: Sie taten rein gar nichts! Offiziell mit der Begründung, sich nicht angreifbar zu machen, inoffiziell, um die horrenden Pflegegebühren einstreichen zu können. Ergo vegetierten viele Komapatienten über Jahre hinweg am Tropf, obwohl sie dies vor ihrer Bewusstlosigkeit explizit ausgeschlossen hatten. ... weiter
Am Bundesgerichtshof (BGH) wird aktuell erneut ein Prozess zum nach wie vor brisanten Thema "Gezieltes Sterben" verhandelt. Beobachter erwarten eine richtungsweisende Entscheidung, die die Interessen von Patienten stärken soll. ... weiter
Wenn es nach Roger Kusch geht, dann ist Sterbehilfe so selbstverständlich wie die wöchentliche Müllabfuhr: Bettina S., deren Tod Kusch aufzeichnete, hatte keine besonderen Probleme. Sie war weder sterbenskrank, noch litt sie unter schweren Depressionen. Sie wollte einfach nur nicht ins Altersheim. Dank Kusch wird der Tod auf Bestellung zum Lifestyle-Artikel einer zivilisationsmüden Gesellschaft, die schon dann nach dem begleiteten Suizid ruft, wenn der Enkel mal wieder den Geburtstag vergessen hat. ... weiter
Der Fall Chantal Sébires hat es noch einmal deutlich gemacht: Es gibt ein Recht auf Leben, aber gibt es auch eine Pflicht? Für viele Menschen ist es der pure Horror: Allein, ohne Freunde und Verwandte, mit einer Krankheit, die weder ein erfülltes Leben noch einen würdevollen Tod zulässt. Die Lehrerin Sébires, erkrankt an einem seltenen Gesichtstumor, allergisch gegen schmerzlinderndes Morphium, war so ein Beispiel - und sie hat die Debatte um eine aktive Sterbehilfe erneut entfacht. ... weiter
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