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Schönheitsreparaturen: Freie Farbwahl für Mieter

Mieter können sich aussuchen, in welcher Farbe sie Wände streichen. Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter das Weißen der Wände während der Mietzeit vorschreibt, ist unwirksam. ...  weiter

2

Regelungen im Übergabeprotokoll sind verpflichtend

Häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter sind die so genannten Schönheitsreparaturen. Starre Fristen für das Malern der Wohnung haben die Gerichte mittlerweile untersagt. Wer jedoch in einem Übergabeprotokoll individuelle Vereinbarungen mit seinem Vermieter trifft, muss sich an diese Regelungen halten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. ...  weiter

3

Gute Nachricht für Gewerbemieter

Keine Frage: In der Regel sind gewerblich genutzte Räume nach einer gewissen Zeit renovierungsbedürftig. So mancher Arbeitnehmer, der schon auf dem Weg zu seinem Schraubstock über Bodenunebenheiten stolpert oder seine Notdurft in tropfenden Nasszellen verrichten muss, kennt dieses weit verbreitete Phänomen. ...  weiter

4

Mieterhöhung statt Renovierung geht nicht!

Das Unschönste an einer Wohnung sind die Schönheitsreparaturen, die beim Auszug fällig werden. Und mit den Urteilen, die der Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem Thema fällte, könnte man mittlerweile eine komplette Wohnanlage tapezieren. Dabei ist die Rechtslage mittlerweile so transparent wie Klarlack. ...  weiter

5

Vermieter müssen "Villa Kunterbunt" dulden

Es gibt Vermieter, die wollen Ihren Mietern am liebsten noch die Farbe ihrer Gardinen vorschreiben. Bei unangemeldeten Hausbesuchen beschweren sie sich über ungemachte Betten und exzentrisches Mobiliar. Missbilligend streift ihr Blick die abstrakten Bilder an der Wand. Machen Sie sich nichts draus und weisen sie den mürrischen Hauswirt freundlich aber bestimmt aus Ihrer (!) Wohnung. Denn laut Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden Sie selbst über die Gestaltung ihres häuslichen Lebensmittelpunkts. ...  weiter

6

Raucher müssen nicht renovieren

Rauchen bis sich die Raufaser rollt - das ist im Kern das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Dauerbrenner Renovierung (Az VIII ZR 37/07). Denn vorher haben Vermieter keinen Anspruch auf Ausgleich durch übermäßige Abnutzung der Mietsache durch kettenrauchende Mieter. Gelbe Tapeten, gelbe Heizkörper, gelbe Türen, alles kein Thema, solange mit einem Eimer Farbe wieder der Urzustand hergestellt werden kann, so das Urteil der Richter. ...  weiter

7

Wenn der Quast zur Qual wird: die Auszugsrenovierung

Jeder kennt es: Wer in eine neue Wohnung einzieht, langt mit Feuereifer in den Farbeimer, um die neue Behausung dem individuellen Lebensstil anzupassen. Selbst dann, wenn die Wohnung gerade erst frisch renoviert wurde. Ganz anders verhält es sich jedoch, wenn man auszieht: Dann wird der Quast zur Qual - und Qualität steht auf einem anderen Blatt. Vermieter kennen den Stimmungswechsel ihrer Stammkundschaft zur Genüge und versuchen beizeiten, die vom Vermieter verursachte Abnutzung des Mietgegenstands durch eine Verpflichtung zur Renovierung im Mietvertrag zu regeln. ...  weiter

8

Bei Renovierungen bleibt der BGH starr

Sie sind das leidige Thema seit Juni 2004: die Schönheitsreparaturen. Vom Vermieter erwünscht, vom Mieter gehasst und vom Bundesgerichtshof (BGH) im Prinzip erlaubt, wenn - und das hat das Urteil vor knapp 2 Jahren erbracht - nicht das Problem mit den "starren Fristen" wäre. ...  weiter

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