Des Deutschen liebstes Laster ist das Rauchen. Solange dies in den eigenen vier Wänden passiert, geht es niemanden etwas an - auch nicht den Vermieter. Außer der Rauch dringt auf den Flur oder tief in die Wände ein. Mit einer Klausel im Mietvertrag können Vermieter das Rauchen verbieten ... weiter
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind an der Tagesordnung und beschäftigen regelmäßig die Gerichte. In einem jüngst entschiedenen Fall erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter, die zu Unrecht Schönheitsreparaturen durchgeführt haben, die Kosten hierfür vom Vermieter zurückverlangen können. ... weiter
Rauchen bis sich die Raufaser rollt - das ist im Kern das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Dauerbrenner Renovierung (Az VIII ZR 37/07). Denn vorher haben Vermieter keinen Anspruch auf Ausgleich durch übermäßige Abnutzung der Mietsache durch kettenrauchende Mieter. Gelbe Tapeten, gelbe Heizkörper, gelbe Türen, alles kein Thema, solange mit einem Eimer Farbe wieder der Urzustand hergestellt werden kann, so das Urteil der Richter. ... weiter
Jeder kennt es: Wer in eine neue Wohnung einzieht, langt mit Feuereifer in den Farbeimer, um die neue Behausung dem individuellen Lebensstil anzupassen. Selbst dann, wenn die Wohnung gerade erst frisch renoviert wurde. Ganz anders verhält es sich jedoch, wenn man auszieht: Dann wird der Quast zur Qual - und Qualität steht auf einem anderen Blatt. Vermieter kennen den Stimmungswechsel ihrer Stammkundschaft zur Genüge und versuchen beizeiten, die vom Vermieter verursachte Abnutzung des Mietgegenstands durch eine Verpflichtung zur Renovierung im Mietvertrag zu regeln. ... weiter
Sie sind das leidige Thema seit Juni 2004: die Schönheitsreparaturen. Vom Vermieter erwünscht, vom Mieter gehasst und vom Bundesgerichtshof (BGH) im Prinzip erlaubt, wenn - und das hat das Urteil vor knapp 2 Jahren erbracht - nicht das Problem mit den "starren Fristen" wäre. ... weiter
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