Im Jahre 2007 untersagte die Berliner Ärztekammer einem Arzt, der einer Patientin Sterbehilfe geleistet hatte, uneingeschränkt die Überlassung von tödlichen Medikamenten an Sterbewillige. Dagegen klagte der Arzt und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Recht. ... weiter
Bei eBay kann man alles mögliche versteigern, warum also nicht auch eine Leber oder eine Niere? Als Mann mit leichtem Bluthochdruck und überschaubarer Lebenserwartung stellte sich ein Leipziger selbst bei dem Online-Auktionshaus ein - und wartete auf die ersten Gebote. ... weiter
Vor gut zwei Jahren hat der Gesetzgeber beschlossen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten über die letzten Stunden und Tage bindend ist. Ärzte und Richter müssen sich an eine Patientenverfügung halten. Doch die Praxis sieht oft anders aus. ... weiter
Bevor Sie über eine Patientenverfügung nachdenken, sollten Sie sich über Inhalt und Konsequenzen dieser Willenserklärung im Klaren sein. Folgende Punkte sollten Sie beachten: ... weiter
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann die Umbettung eines Toten vorgenommen werden. Derartige Fälle entstehen etwa, wenn der Bestattungsort eines Verstorbenen nicht seinem erklärten Willen entspricht. In diesem Fall ist der Wille des Verstorbenen jedoch nachzuweisen. ... weiter
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil (Az.: 33 Wx 285/09) festgehalten, dass eine rückschauende Diagnose über die Zurechnungsfähigkeit eines Patienten mit fortschreitender Demenz zu einem früheren Zeitpunkt kaum möglich ist. ... weiter
Das Problem des Organspendermangels ist schon seit langem akut. Bis zum Ende des Jahres soll es eine neue Regelung in der Transplantationsmedizin geben. Konsensfähig ist ein Vorschlag, nach dem jeder Bürger mindestens einmal danach gefragt wird, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. ... weiter
Ein 60-jähriger Arzt, der seiner schwerkranken Tante eine tödliche Dosis an Schmerzmitteln verabreicht hatte, wurde vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Sterbehilfe freigesprochen. ... weiter
Sterbehilfe ist ein juristisches Minenfeld. Welcher Mediziner wollte sich in der Vergangenheit mit strafrechtlich relevanten Spitzfindigkeiten auseinandersetzen - etwa, ob die Nahrungsunterbrechung mit Einwilligung des unheilbar Kranken schon aktive Tötung auf Verlangen (und damit verboten) war oder lediglich eine passive Unterlassung (und damit erlaubt)? Ergo kam es in der Praxis oft zu einer Totalverweigerung des Medizinbetriebs. Die geforderte Passivität interpretierten viele Pflegeeinrichtungen in ihrem Sinne: Sie taten rein gar nichts! Offiziell mit der Begründung, sich nicht angreifbar zu machen, inoffiziell, um die horrenden Pflegegebühren einstreichen zu können. Ergo vegetierten viele Komapatienten über Jahre hinweg am Tropf, obwohl sie dies vor ihrer Bewusstlosigkeit explizit ausgeschlossen hatten. ... weiter
Am Bundesgerichtshof (BGH) wird aktuell erneut ein Prozess zum nach wie vor brisanten Thema "Gezieltes Sterben" verhandelt. Beobachter erwarten eine richtungsweisende Entscheidung, die die Interessen von Patienten stärken soll. ... weiter
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