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1

Keine Räumung wegen Mietrückstands bei unkorrekter Betriebskostenabrechnung

Ein Vermieter in Köln legte 2004 eine unkorrekte Betriebskostenabrechnung vor, welche vom Mieter auch beanstandet wurde. Trotzdem erhöhte der Vermieter auf Grundlage der unkorrekten Abrechnung die Betriebskostenvorauszahlung, welche der Mieter nicht zahlte. Als sich eine ordentliche Summe als Mietrückstand angesammelt hatte, kündigte der Vermieter dem Mieter fristlos. Diese Kündigung wurde vom Bundesgerichtshof jetzt für nichtig erklärt. ...  weiter

2

Auch nicht vorhandene Mieter müssen zahlen - Nebenkosten sind auch auf unbewohnte Mietwohnungen umzulegen

Nebenkosten, hier waren es die Kosten für die Hausbeleuchtung, müssen ebenfalls auf unbewohnte Wohnungen umgelegt werden, so dass Kammergericht Berlin (Az: 12 U 26/09). Dies resultiert aus dem Vermieterrisiko, denn der Vermieter hat im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt. ...  weiter

3

Nebenkosten - auf die Frist kommt es an

Eines kommt so sicher wie die Heizperiode: die Nebenkostenabrechnung! Doch Vermieter sollten darauf achten, dass auch jeder Mieter den Erhalt per Einschreiben/Rückschein quittiert. Sonst droht die Unwirksamkeit, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil feststellte. ...  weiter

4

Wohnen mit Garantie

Und über noch etwas dürfen sich die deutschen Verbraucher freuen - vor allem, wenn sie bedürftig sind: Das Wohngeld wird erhöht. Das entschied der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition. Ganze 60 % mehr - unter dem Strich sind das 52 Euro, die ab 2009 den schmalen Privathaushalt aufbessern. ...  weiter

5

Nebenkosten vergessen - Mieter müssen trotzdem zahlen

Manche Vermieter sind einfach vergesslich. Oder nett. Oder beides. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass eine Vermieterin 20 Jahre lang nicht die vollen Nebenkosten von ihren Mietern verlangte, sondern lediglich eine monatliche Vorauspauschale von 20 Euro 45. Das änderte sich, als Anfang 2004 der Sohn der Vermieterin die Geschäfte übernahm und für 2003 die vollen Nebenkosten als Nachforderung verlangte: fast 1000 Euro. ...  weiter

6

Mieter zahlen Wies'n-Besuch des Hausmeisters

Was haben der Oktoberfestbesuch eines Hausmeisters und das Putzen des Hausflures gemeinsam? Beides zahlt der Mieter! Das entschied zumindest das zu Oktoberfestzeiten höchste Gericht Deutschlands, das Amtsgericht München: Die Kosten für Wies'n-Gutscheine für den Hausmeister vom Vermieter können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden können. ...  weiter

7

Fahrstuhl zum Bankrott

Wer täglich seine Einkaufstüten in den vierten Stock schleppt, weiß einen Fahrstuhl zu schätzen. Ganz anders der Mieter im Parterre: Ihn stört der Anbau - und wenn er dafür auch noch mehr Miete bezahlen soll, hängt der Haussegen schief. Doch in der Regel kann er keinen Widerspruch einlegen, selbst dann nicht, wenn der Vermieter es versäumt hat, die 3-Monatsfrist zur Information der Mieter einzuhalten, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte. ...  weiter

8

Betriebskosten: Fahrstuhl zum Bankrott

Hausbesitzer im Osten wissen davon ein Lied zu singen: Altbau in traumhafter Innenstadtlage, topsaniert vom Keller bis zum Dachfirst, doch nur die Hälfte der Wohnungen ist vermietet. Allein die Betriebskosten fressen den kärglichen Ertrag auf: Müllabfuhr, Treppenhausreinigung und der nachträglich eingebaute Lift - ein Fahrstuhl zum Bankrott! Nun gut. Ein Teil davon zahlen die Mieter, per Nebenkostenabrechnung, fein säuberlich nach Quadratmeter-Anteil an der Gesamtfläche aufgeschlüsselt. ...  weiter

9

Betriebskosten

Originalbelege für die Abrechnung der Nebenkosten ...  weiter

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