Ein Makler bot in einer Internetanzeige eine Mietwohnung mit 74 qm Wohnfläche an. Nachdem der Vertrag unterschrieben und der Mieter eingezogen war, erkannte dieser, dass die Wohnfläche nur 62 qm betrug. Da er daraufhin die Miete kürzte, verklagte ihn der Vermieter auf volle Mietzahlung. Weil im Mietvertrag keine Wohnungsgröße angegeben war, muss der Mieter nun die volle Miete bezahlen. ... weiter
Immer wieder kommt es zum Streit, weil der Mieter mit dem Zollstock nachmisst und Abweichung von der im Mietvertrag ausgewiesenen Wochnungsfläche moniert. Doch nicht immer sind die genannten Mietflächen auch nutzbar. Und in der Regel hat der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt. ... weiter
Entspricht die mietvertraglich vereinbarte Fläche einer möblierten Wohnung nicht der tatsächlichen Größe, kann der Mieter auf Mietminderung pochen. ... weiter
Mieter müssen bei der Berechnung der Mietfläche genau hinschauen, wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben - und im Zweifelsfall noch einmal den Zollstock herausholen. Denn ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, gelten bei der Berechnung der Betriebskosten die vereinbarten Quadratmeter und nicht die tatsächlichen, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). ... weiter
![]()