Eine Produktbezeichnung führte im einem Fall (Az.: 4 HK O 12806/06) vor dem Landgericht München zu einer Verurteilung eines Fleischgroßhändlers. Dieser hatte eines seiner Produkte "Schweini-Wurst" genannt und wurde prompt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600,57 Euro sowie zur Unterlassung der weiteren Nutzung des Namens verurteilt. ... weiter
Wer auf seinem Balkon eine Landes-Flagge hisst, will damit seine Meinung kundtun - und das nicht immer zur Freude der Nachbarn. Ein Türke, der auf diese Weise den Gründungstag der türkischen Republik begehen wollte, bekam daher auch Ärger mit der Wohnungsbaugesellschaft, obwohl er Eigentümer der Wohnung war. ... weiter
Für Fußballverrückte ist die Sommerpause der Bundesliga eine Strafe. Kein Feiern mit den Kumpels in der Fankurve, keine Kommentare wie "Sein Blick in den luftleeren Raum war legendär", keine Tore. In diesem Jahr findet glücklicherweise die EM 2008 in Österreich und der Schweiz statt, was die schlimmsten Entzugserscheinungen lindert. ... weiter
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