Keine andere Neuregelung hat so viele Menschen in Deutschland entrüstet wie die Kürzung der Pendlerpauschale durch Peer Steinbrück. Seit dem 1. Januar 2007 konnten Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung und sei daher verfassungswidrig, erklärten die Karlsruher Richter. ... weiter
Sie sind dumm und faul. Sie hängen den ganzen Tag vor der Glotze. So oder so ähnlich denken viele über das so genannte Prekariat. Entsprechend prekär ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ausgefallen, das feststellt: Ein-Euro-Jobber müssen die Fahrten zu ihrem Arbeitsplatz selbst bezahlen. ... weiter
Peer Steinbrücks Aufgabe ist es, den Fluss der öffentlichen Mittel zu steuern. Dabei kennt der Bundesfinanzminister nur eine Fließrichtung: zu ihm hin. Steuererleichterungen sind ihm ein Gräuel. Und für die Berufspendler hat er überhaupt nichts übrig. Wer bis zu 20 Kilometer Fahrtweg hat, darf ab 2008 seine Fahrtkosten nicht mehr in die Anlage N der Einkommensteuererklärung eintragen. Begründung: die allgemeine Haushaltsnotlage. ... weiter
Ab Januar 2007 haben Berufspendler, die weniger als 21 Kilometer Weg zu ihrer Arbeitsstelle haben, das Nachsehen. Dann können sie die Fahrkosten nicht mehr steuerlich geltend machen. Doch jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf eine elegante Lösung aufgezeigt, die für einige Berufspendler von Vorteil sein könnte. ... weiter
Auch Kleinvieh macht Mist, sagte sich ein Hartz IV-Empfänger und klagte gegen eine Entscheidung der Agentur für Arbeit, ihm die Fahrtkosten zu einem Amtstermin zu verwehren, obwohl er vorgeladen war. Zu Recht, wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neuesten Urteil festgestellt hat. ... weiter
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