Am Amtsgericht Kreuzberg-Tempelhof hat am 04.07.2011 (Az.: 14 C 211/10) ein Verfahren geendet, bei dem ein Vermieter auf eine Nachzahlung auf Grundlage der von ihm berechneten Betriebskosten geklagt hatte. Die Mieter weigerten sich jedoch, die geforderte Nachzahlung zu leisten, da sie Zweifel an der zugrundeliegenden Berechnung hatten. Der Hauptpunkt war der, dass sich im Haus Gewerbeeinheiten befinden, die erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Mieter hatten den Verdacht, dass der Vermieter diese Mehrkosten auf sie abwälzen möchte. ... weiter
Normalerweise ist mietrechtlich geregelt, dass die Betriebskostenabrechnung in Ein-Jahres-Intervallen durch den Vermieter erfolgt. Die Abrechnung muss dem Mieter wiederum innerhalb des darauffolgenden Jahres zugehen. ... weiter
Und über noch etwas dürfen sich die deutschen Verbraucher freuen - vor allem, wenn sie bedürftig sind: Das Wohngeld wird erhöht. Das entschied der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition. Ganze 60 % mehr - unter dem Strich sind das 52 Euro, die ab 2009 den schmalen Privathaushalt aufbessern. ... weiter
Manche Vermieter sind einfach vergesslich. Oder nett. Oder beides. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass eine Vermieterin 20 Jahre lang nicht die vollen Nebenkosten von ihren Mietern verlangte, sondern lediglich eine monatliche Vorauspauschale von 20 Euro 45. Das änderte sich, als Anfang 2004 der Sohn der Vermieterin die Geschäfte übernahm und für 2003 die vollen Nebenkosten als Nachforderung verlangte: fast 1000 Euro. ... weiter
Mieter müssen bei der Berechnung der Mietfläche genau hinschauen, wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben - und im Zweifelsfall noch einmal den Zollstock herausholen. Denn ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, gelten bei der Berechnung der Betriebskosten die vereinbarten Quadratmeter und nicht die tatsächlichen, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). ... weiter
Was haben der Oktoberfestbesuch eines Hausmeisters und das Putzen des Hausflures gemeinsam? Beides zahlt der Mieter! Das entschied zumindest das zu Oktoberfestzeiten höchste Gericht Deutschlands, das Amtsgericht München: Die Kosten für Wies'n-Gutscheine für den Hausmeister vom Vermieter können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden können. ... weiter
Wer täglich seine Einkaufstüten in den vierten Stock schleppt, weiß einen Fahrstuhl zu schätzen. Ganz anders der Mieter im Parterre: Ihn stört der Anbau - und wenn er dafür auch noch mehr Miete bezahlen soll, hängt der Haussegen schief. Doch in der Regel kann er keinen Widerspruch einlegen, selbst dann nicht, wenn der Vermieter es versäumt hat, die 3-Monatsfrist zur Information der Mieter einzuhalten, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte. ... weiter
Es gibt Leute, die können den Hals nicht vollkriegen. Zu Ihnen zählt auch ein Vermieter in Hamburg, der seinem Mieter nicht nur die Gebühren für Inserate und Verwaltungskosten, sondern auch noch per Vertragsklausel die Kosten für die Erstellung des Mietvertrags aufs Auge drücken wollte: 180 Euro pauschal. ... weiter
Der Vermieter darf die Sturmversicherung auch nachträglich umlegen. ... weiter
Worüber streiten sich Deutschlands Vermieter und Mieter am liebsten? Über die so genannte zweite Miete - die Betriebskosten. Für alle, denen Müllabfuhr, Straßenreinigung und Co. doch etwas hoch scheinen: Vorsicht, die Straße droht! ... weiter
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