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1

Eine Kündigung ist kein Denkzettel

Im vorliegenden Fall ging die Klage einer Arzthelferin gegen ihren ehemaligen Chef ein. Für ihn war sie über 20 Jahre tätig gewesen. Nun übernahm dieser 2012 eine Praxis. Die Arzthelferin verdiente 900 Euro im Monat. Anfang Mai 2012 stellte der Arzt fest, dass seine Kalkulierungen nicht funktionierten und bat die Arzthelferin zu einem Gespräch. Sie solle statt der bisher 11 Wochenstunden jetzt 15 Stunden die Woche bei gleichem Lohn arbeiten. ...  weiter

2

Raucher pausieren auf eigene Gefahr

Um mal kurz abzuschalten nahm sich eine Berliner Pflegerin eine Raucherpause und begab sich vor die Tür des Pflegeheims. Auf dem Rückweg stieß sie mit dem Hausmeister so unglücklich zusammen, dass dieser einen Wassereimer verlor und die Pflegerin auf der Pfütze ausrutschte. Sie brach sich den Arm und meldete den Unfall ihrer Berufsgenossenschaft. Diese lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab und bekam nun vor dem Sozialgericht Berlin Recht. ...  weiter

3

Ohne Dankesformel kann ein gutes Arbeitszeugnis unvollständig sein

Eine Frau erhielt von ihrem Arbeitgeber zu Beginn ihrer Elternzeit auf eigenen Wunsch hin ein Zwischenzeugnis, welches als "gut" zu bewerten war. Das Zeugnis war mit einem wohlwollenden Schlusssatz versehen. Nachdem man sich während der Elternzeit gerichtlich auf eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geeinigt hatte und der Arbeitnehmerin ein wohlwollendes Endzeugnis zugesagt worden war, staunte diese nicht schlecht als der Wortlaut ihres Zwischenzeugnisses kopiert worden war und der wohlwollende Schlusssatz, durch eine schlichte und lieblose Formulierung der Dankesformel ersetzt wurde. Dagegen klagte die Frau und bekam vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf auch Recht. ...  weiter

4

Nicht ohne ihr Kopftuch

Eine junge Frau wollte nach dem Abitur eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin machen. Ihr Bewerbungsgespräch lief ausgesprochen gut und der Zahnarzt konnte sie sich sehr gut in seinem Team vorstellen, jedoch sollte sie ihr Kopftuch während der Arbeitszeit ablegen. Da sie dazu nicht bereit war, bekam sie den Ausbildungsplatz nicht, woraufhin sie den Zahnarzt verklagte und nun Recht bekam. ...  weiter

Schlagworte:

Arbeitsrecht Kopftuch AGG

5

Kettenarbeitsverträge können den Arbeitgeber auch anketten

11 Jahre am gleichen Schreibtisch, 11 Jahre die gleichen Aufgaben und trotzdem nur befristet angestellt. So erging es einer Kölner Justizangestellten, der beim 13. aufeinander folgenden befristeten Arbeitsvertrag der Kragen platzte. Sie klagte gegen Ihren Arbeitgeber und verbuchte nun vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt einen wichtigen Teilerfolg. ...  weiter

6

Sittenverstoß in der Elternzeit darf nicht geahndet werden

Die Leiterin eines katholischen Kindergartens hatte während ihrer Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie eine Lebenspartnerschaft begründet habe. Für den kirchlichen Arbeitgeber war diese Mitteilung Anlass genug, um beim Gewerbeaufsichtsamt Oberbayern die Zustimmung zu einer Kündigung zu beantragen. Die Behörde lehnte die Zustimmung jedoch ab und wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt. ...  weiter

7

Die Verdachtskündigung - Pflichten des Arbeitgebers

Welche Ansprüche muss eine Kündigung auf Verdacht erfüllen um zulässig zu sein? Dies hat u.a. das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung (Az.: 2 Sa 2022/10) herausgestellt. ...  weiter

8

Streichung des ALG II wegen verzögerter Bewerbung

Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II oder auch Hartz 4) entstehen weitreichende Rechte und Pflichten und dies nicht nur im Vorfeld bei der Beantragung, sondern auch während des Bezugszeitraums. So sind Empfänger von ALG II beispielsweise im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten dazu aufgerufen, sich auf vorgeschlagene Jobangebote der Arbeitsagenturen zu bewerben. Welche Folgen ein Versäumnis hat, das hat das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen: L 9 AL 46/04 entschieden. ...  weiter

9

Warum schlechtes Autofahren zur Kündigung führt

Grundsätzlich ist es so, dass gemäß § 626 (1) BGB das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Einzelfallentscheidung ist zwingend vorausgesetzt. ...  weiter

10

China, Industriespionage und die deutsche Sittenwidrigkeit

Kennt der Arbeitgeber die Lebensumstände des Arbeitnehmers bei Vertragsschluss und kündigt zu einem späteren Zeitpunkt dieses Arbeitsverhältnis, mit der Begründung das Privatleben des Arbeitnehmers stelle nun doch ein Sicherheitsrisiko dar, ist die Kündigung sittenwidrig. ...  weiter

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