In dem Fall lebte das Ehepaar bereits über ein Jahr lang in getrennten Wohnungen. Die Ehefrau hatte den Scheidungsantrag eingereicht, der Ehemann hatte dem zugestimmt. Uneinigkeit bestand noch bezüglich einiger Scheidungsfolgensachen. Somit war noch kein Scheidungstermin anberaumt. Als der Ehemann plötzlich verstarb, wollte die Frau sich auf das Testament berufen, welches sie als Alleinerbin auswies. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jedoch eine letztwillige Verfügung bei Auflösung der Ehe unwirksam. Die Richter stellten fest, dass eine mehr als einjährige Trennung verbunden mit dem eindeutigen Trennungswillen und dem laufenden Scheidungsverfahren dazu führt, dass das Testament unwirksam ist.
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