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Stabsoffizier der Bundeswehr konvertiert zum muslimischen Glauben und wird entlassen

von Susanne Krüger

Als der Bundespräsident in seiner Rede zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit sagte, dass der Islam inzwischen auch (neben dem christlichen und dem jüdischen Glauben) zu Deutschland gehört, hagelte es viel Kritik. Wie umstritten das Verhältnis zwischen dem Islam und Deutschland ist, zeigt nun auch ein aktuelles Urteil im Arbeitsrecht. Das Verwaltungsgericht Minden hat in seiner Entscheidung vom 04.10. deutlich gemacht, dass der muslimische Glaube nicht mit der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie sie von jedem Bundeswehrangehörigen verlangt wird, vereinbar ist (Az.: 10 K 823/10).

Ein 28-jähriger Stabsoffizier war zum muslimischen Glauben konvertiert, woraufhin er aus der Bundeswehr entlassen wurde. In der Begründung hieß es, dass er nicht die erforderliche charakterliche Eignung für den Dienst bei der Bundeswehr aufweisen würde. Der Mann klagte und gab an, dass er immer erklärt habe, dass er die Bundesrepublik mit seinem Leben verteidigen werde. Zwar gab er zu, dass er die Scharia für die bessere Staatsform hält, aber diese Auffassung habe er in seiner Position als Stabsoffizier nicht propagiert.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger deutlich gemacht hat, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung nach der Scharia lediglich als zweite Wahl empfindet. Diese Meinung hätte er nicht nur geäußert, sondern auch durch das Verhalten, das er während des Dienstes an den Tag legte, deutlich gemacht. Die Distanzierung von den Grundwerten, zu denen er sich für seinen Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet hat, sei hinreichend, um die ausgesprochene Kündigung zu rechtfertigen.

Schlagworte:

KündigungReligion

Kommentare

Kommentare


Grundgesetzliebender Art. 4

08.11.2011 um 22:13:00 Uhr

Ich glaub´dieser Artikel des Grundgesetzes ist nicht so wichtig: ?(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.?

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Julius

27.10.2011 um 23:41:00 Uhr

Das hat im Grunde wenig mit dem Islam zu tun. Ein Christ der das Kirchenrecht dem Grundgesetz vorzieht sollte ebenso gefeuert werden. Das ist ein allgemeines Problem mit Fanatikern - nicht eines mit dem Islam.

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Bernd-Dieter Schmidtke

25.10.2011 um 14:44:00 Uhr

Die Kündigung war gerechtfertigt, da der Islam jeglicher freiheitlichen Ordnung widerspricht. Der Islam ist mit dem demokratischen Gedanken völlig inkompatibel, das lässt sich auf den ersten Seiten des Korans schon nachlesen.

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J. Greuel

25.10.2011 um 13:28:00 Uhr

Korrekte Entscheidung. Die Scharia und die demokratische Grundordnung und Religionsfreiheit sind nicht miteinander kombinierbar.

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Helmut Deck

25.10.2011 um 11:37:00 Uhr

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist voll zu begrüßen. Wer die Scharia als besseree Staatsform ansieht, lebt auch nach dem Koran. Und da geht eindeutig hervor, dass die "Ungläubigen" keines Schutzes bedürfen und bekehrt oder beseitigt werden müssen. Dieser Mann hat in der BW nichts zu suchen.

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Helmes 2

25.10.2011 um 11:22:00 Uhr

Kündigung halte ich für gerechtfertigt. Wenn dann auch die Scharia als die bessere Staatsform angesehen wird, dann reicht es wirklich. Es findet eine schleichende Islamisierung unserer Gesellschaft statt. Mich wundert, dass die Richter so viel Mut aufgebracht haben, denn Mann zu entlassen. Üblicherweise ziehen unsre Politiker und Richter - wenn es um den Islam geht - den Schwanz ein.

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Bernd-Dieter Schmidtke

25.10.2011 um 09:54:00 Uhr

Die Kündigung war gerechtfertigt, da der Islam jeglicher freiheitlichen Ordnung widerspricht. Der Islam ist mit dem demokratischen Gedanken völlig inkompatibel, das lässt sich auf den ersten Seiten des Korans schon nachlesen.

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Lance

25.10.2011 um 08:59:00 Uhr

endlich eine richtige entscheidung!

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Typisch

23.10.2011 um 14:30:00 Uhr

Aus einem StabsUNTERoffizier wurde nach ein paar Tagen ein Offizier gemacht. Mittlerweile sind wir schon bei einem Stabsoffizier? So eine Karriere hätte ich auch gern!

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