Wer auf seinem handschriftlich verfassten Testament nachträglich einen Zusatz hinzufügt, sollte diesen ebenfalls mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Einfach nur das Kürzel "D.O." für die Obengenannte reicht nicht aus.
Bei dem Streit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle ging es um ein Testament, bei dem die Erblasserin dem Vermächtnisnehmer ihren Hausstand vermachte. Unterhalb der Unterschrift fügte sie dann noch einen Satz hinzu, in dem sie auch ihr Konto der Person vermachte. Unterzeichnet lediglich mit dem Kürzel "D.O.", was sich jedoch nicht mit ihrem Namen deckte.
Die Richter sahen darin einen Formfehler. Grundsätzlich spräche nichts gegen Zusätze, es müsste jedoch auch aus der Unterschrift der Willen der Erblasserin hervorgehen. Ein Kürzel wie "D.O." sei nicht ausreichend.
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