Videobeweis gegen Verkehrsdrängler nicht verfassungswidrig | |
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| von Sebastian Küchenmeister |
| Ist das Filmen eines Rowdy-Autofahrers ein Eingriff in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Ja, stellte das Bundesverfassungsgericht (BVG) vergangene Woche klar. Doch zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf deutschen Straßen sind gezielte Videoaufnahmen von Verkehrsrüpeln zulässig. | ||
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