Der klagende Urlauber hatte sich durch den "Lärm" der reifen Früchte gestört gefühlt, die alle paar Minuten von Palmen in der Hotelanlage zu Boden krachten. Er hatte sich mit seiner Reklamation allerdings nur an die Hotelleitung und damit den falschen Ansprechpartner gewandt. Bei einem Reisemangel muss sich der Urlauber direkt an den Reiseveranstalter bzw. seinen Vertreter vor Ort wenden und ihm die Möglichkeit der Abhilfe einräumen, urteilten die Richter und wiesen damit die Klage ab. Ganz ohne die brennende Frage zu klären, ob der Mann gegebenenfalls Reisekosten zurückerstattet bekommen hätte. Und wir werden auch nie erfahren, wie wohl der Reiseveranstalter bei korrekter Beschwerde für Abhilfe gesorgt hätte...
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Schröder
08.09.2010 um 14:02:00 Uhr
Nur ein Satz fällt mir dazu ein: Für solche Leute Ausreiseverbot aus Deutschland und auf Lebenszeit Urlaubsverbot!!!!
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