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Reiserecht: Vorsicht beim Urlaub unter Palmen

von Jana Ball

Eine Hitzewelle im Sommer, Seegang auf einer Kreuzfahrt und Insektenstiche in der Karibik - es gibt kaum einen (vermeintlichen) Reisemangel, mit dem sich deutsche Gerichte noch nicht auseinandersetzen mussten. Das Oberlandesgericht Koblenz konnte sich allerdings gerade noch um die Entscheidung der Frage drücken, ob herabfallende Kokosnüsse auf den Malediven zur Minderung des Reisepreises berechtigen.

Der klagende Urlauber hatte sich durch den "Lärm" der reifen Früchte gestört gefühlt, die alle paar Minuten von Palmen in der Hotelanlage zu Boden krachten. Er hatte sich mit seiner Reklamation allerdings nur an die Hotelleitung und damit den falschen Ansprechpartner gewandt. Bei einem Reisemangel muss sich der Urlauber direkt an den Reiseveranstalter bzw. seinen Vertreter vor Ort wenden und ihm die Möglichkeit der Abhilfe einräumen, urteilten die Richter und wiesen damit die Klage ab. Ganz ohne die brennende Frage zu klären, ob der Mann gegebenenfalls Reisekosten zurückerstattet bekommen hätte. Und wir werden auch nie erfahren, wie wohl der Reiseveranstalter bei korrekter Beschwerde für Abhilfe gesorgt hätte...

Kommentare

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Schröder

08.09.2010 um 14:02:00 Uhr

Nur ein Satz fällt mir dazu ein: Für solche Leute Ausreiseverbot aus Deutschland und auf Lebenszeit Urlaubsverbot!!!!

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