Qualmen bis der Betriebsarzt kommt | |
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| von Jana Ball |
| In deutschen Firmen darf weiter geraucht werden, jedenfalls vor der Tür. Und zwar sooft das Raucherherz es wünscht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt eine Kündigung wegen Raucherpausen von täglich insgesamt fast zwei Stunden für überzogen. | |||
Normalerweise kein Kündigungsgrund: Rauchen. Trotzdem: Denkt man an spektakuläre Kündigungsfälle, wegen stibitzter Brötchen oder aufgefutterter Frikadellen, erstaunt das milde Urteil doch ein wenig. Den Raucher freut es: Zumindest in Rheinland-Pfalz kann er es weiterhin mit Helmut Schmidt halten und kurz mal "auf eine Zigarette" raus gehen. Im Zweifel sollte sich der Tabakfreund dafür aber lieber ausstempeln! | |||
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Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben natürlich Recht: Es handelt sich um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.1.2010/10 Sa 562/09). Viele Grüße J. Ball, Formblitz Redaktion
AntwortenSehr geehrte Damen und Herren, in der Einleitung ihres Artikels schreiben sie, dass das "Landgericht Rheinland-Pfalz" eine Kündigung wegen Raucherpausen von täglich insgesamt fast zwei Stunden für überzogen hielt. Müsste nicht "Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz" da stehen? MfG Krause
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Heinz D.
16.03.2010 um 19:22:00 Uhr
Die Glücklichen in Rheinland-Pfalz . Wir dürfen in unserer Firma nicht einmal "Abstempeln" um eine zu rauchen ;-(
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