Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > News > 2010

Qualmen bis der Betriebsarzt kommt

von Jana Ball

In deutschen Firmen darf weiter geraucht werden, jedenfalls vor der Tür. Und zwar sooft das Raucherherz es wünscht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt eine Kündigung wegen Raucherpausen von täglich insgesamt fast zwei Stunden für überzogen.

Normalerweise kein Kündigungsgrund: Rauchen.

Dabei hatte der paffende Mitarbeiter deswegen bereits mehrere Abmahnungen kassiert. Die Richter argumentierten clever: Der Vorgesetzte war vorher mit kurzen Raucherpausen nach Absprache einverstanden gewesen. Und zwar ohne Bedienung des Zeiterfassungsgerätes. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen hätte er dem Nikotinsüchtigen erlauben müssen, mithilfe der Stechuhr unbezahlte Pausen zu nehmen. Juristisch gesehen, entstünde dem Arbeitgeber dann nämlich kein finanzieller Schaden durch den Tabakkonsum.

Trotzdem: Denkt man an spektakuläre Kündigungsfälle, wegen stibitzter Brötchen oder aufgefutterter Frikadellen, erstaunt das milde Urteil doch ein wenig. Den Raucher freut es: Zumindest in Rheinland-Pfalz kann er es weiterhin mit Helmut Schmidt halten und kurz mal "auf eine Zigarette" raus gehen. Im Zweifel sollte sich der Tabakfreund dafür aber lieber ausstempeln!

Kommentare

Kommentare


Heinz D.

16.03.2010 um 19:22:00 Uhr

Die Glücklichen in Rheinland-Pfalz . Wir dürfen in unserer Firma nicht einmal "Abstempeln" um eine zu rauchen ;-(

Antworten
 

Jana Ball Formblitz Redaktion

16.03.2010 um 17:31:00 Uhr

Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben natürlich Recht: Es handelt sich um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.1.2010/10 Sa 562/09). Viele Grüße J. Ball, Formblitz Redaktion

Antworten
 

Dirk Krause

16.03.2010 um 12:47:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Einleitung ihres Artikels schreiben sie, dass das "Landgericht Rheinland-Pfalz" eine Kündigung wegen Raucherpausen von täglich insgesamt fast zwei Stunden für überzogen hielt. Müsste nicht "Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz" da stehen? MfG Krause

Antworten
 
Kommentar schreiben

Ihr Kommentar





Über neue Kommentare per E-Mail benachrichtigen.

* Pflichtfeld


Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

FORMBLITZ auf Facebook