Mietvertrag: Vermieter müssen gärtnern | |
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| von Anika Kröller |
| Wenn sich ein Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, heißt es für ihn zwar Rasen mähen und Unkraut jäten. Viel mehr aber auch nicht. | |||
Gartenarbeiten können mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Die so genannte Grundüberholung bleibt dennoch Sache des Vermieters. | |||
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