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Mietrecht: Entwicklungsbedingter Lärm ist erlaubt

von Jana Ball

Es ist sozialadäquat, dass Babys weinen. Mit dieser Feststellung wies ein Richter am Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf eine Klage auf Mietminderung ab. Nachbarn und Vermieter müssen hinnehmen, wenn Babys und Kleinkinder sich entwicklungsbedingt lauthals äußern. Ein Recht auf Mietminderung oder fristlose Kündigung gibt es bei solchem Kinderlärm nicht.

Dabei hatten sich die Nachbarn einer Familie aus Hamburg solche Mühe gegeben: Eifrig protokollierten sie Tag für Tag das Lärmaufkommen in der Wohnung über ihnen. Da schrieen die Kinder bis 22 Uhr, und das neugeborene Baby wachte nachts sogar auf und weinte. Insgesamt 32 Mal, so stand es im Lärmprotokoll, welches die entnervten Mieter zusammen mit einer fristlosen Kündigung an die Hausverwaltung schickten. Die Miete für die zurückliegenden Monate wurde auch gleich noch gemindert und zurückgefordert. Das Amtsgericht aber stellte sich auf die Seite des Vermieters, der die Kündigung nicht akzeptiert hatte. Kinder, insbesondere Kleinkinder und Babys, müssen die Möglichkeit haben, sich entsprechend ihrer Altersentwicklung zu artikulieren. Kleinkinder sind noch nicht in der Lage ihre Stimmlage und ihren Bewegungsdrang bewusst zu kontrollieren. Emotionen werden häufig lautstark herausgebrüllt und mit Fußstampfen unterstrichen. Bei Babys ist das Schreien und Weinen rund um die Uhr Teil der natürlichen Entwicklung. Die Möglichkeiten der Eltern dies einzuschränken sind sehr begrenzt.

Ist das einfühlsame Urteil nun ein Freibrief für Knallerbsen im Treppenhaus, Trampoline im Kinderzimmer und Bowling auf dem Flur? Sicher nicht, denn das Gericht hat darauf hingewiesen, dass dennoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme in Mehrfamilienhäusern gilt.

Schlagworte:

MietrechtLärm

Kommentare

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Beatrice Schulz

25.09.2010 um 15:57:00 Uhr

Zu Ihrem Artikel "Mietrecht: Entwicklungsbedingter Lärm ist erlaubt" Sehr geehrte Redaktion, Ich halte es für ein Gerücht, wenn behauptet wird, das bei Babys das Schreien und Weinen rund um die Uhr normal ist. Ich habe selbst ein Kind und kenne viele Menschen in meinem privaten und beruflichen Umfeld, die Babys und Kleinkinder haben. Weder bei meiner Tochter habe ich so etwas erlebt noch von anderen mir bekannten Menschen gehört. Schreien und Weinen rund um die Uhr kenne ich nur aus Erzählungen über kranke oder misshandelte Kinder. In solchen Fällen finde ich es schon sehr wichtig, dass Nachbarn und Menschen aus der Umgebung aufmerksam sind und solche Fälle beobachten und gegebenenfalls handeln. Wie schlimm es in Ihrem beschriebenen Fall mit der Lärmbelästigung war, kann ich logischerweise nicht beurteilen. Jedoch erweckt Ihr Artikel bei mir den Eindruck, Schreien und Weinen von Babys rund um die Uhr, sei normal und nicht für voll zu nehmen. In der heutigen Zeit kann ich nur an jeden Mitmieter appellieren, trotzdem aufmerksam zu bleiben und nicht vor Allem die Augen und Ohren zu verschließen. Es passiert schließlich genug (siehe Medien) und Kinder müssen durch uns Erwachsene geschützt werden. Selbst wenn es hier nur um den Streitfall Mietminderung und fristlose Kündigung der Wohnung geht, so sollten Sie als Redaktion Ihre Formulierungen in solch einem Artikel auch von anderen Seiten betrachten und artikulieren.

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