Doch eines schönen Tages kam ein neuer Häftling und versprach ihr eine
glückliche gemeinsame Zukunft. So gewann der böse Bube ihr Herz. Als
dieser dann endlich für die Durchführung eines Drogenentzuges in die
Freiheit entlassen wurde, nahm sie ihn gleich mit nach Hause. Und ließ
den führerscheinlosen Jüngling sogar mit ihrem Wagen in die Welt
ziehen - auf dass er sich neue Drogen besorge. Doch leider störte sich
das Land Rheinland Pfalz an der heimlichen Liebschaft und entfernte
die arme Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst. Wie sollte sie nun das
Leben für sich und ihren Drogenprinz bezahlen? So rief sie die
Rechtsgelehrten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz um Hilfe,
doch diese verwährten ihr den begehrten Schutz. Die Kündigung blieb
wirksam. Doch damit nicht genug des Unglücks: Da ihr Liebster jetzt
wohl wieder inhaftiert wird, kann sie nun nur noch zu Hause sitzen und
auf ihn warten. Und wenn sie nicht gestorben ist, so wartet sie noch
heute.
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Donath
02.02.2010 um 16:03:00 Uhr
Die Kündigung idz absolut berechtigt, nicht nur wegen des zweifelhaften Verhaltens, sondern zusätzlich wegen erwiesener Dummheit!