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Kontroverse Lichterketten

von Karl-Hermann Leukert

Eine Form der globalen Erwärmung kommt eindeutig vom Menschen: der offensichtlich unheilbare Drang, zur Förderung der vorweihnachtlichen Stimmung ganze Leuchtmittelbatterien und Girlandenteppiche auf die ungeschützte Umwelt abzuschießen. Nicht erst seit dem denkwürdigen Betriebsunfall im Kohlekraftwerk Sottrup-Höcklage weiß jedes Kind: Weihnachtsbeleuchtung überlastet die Stromnetze und verändert das Klima - bei Mensch und Natur.

Spätestens wenn Vorgärten und Fassaden zu vorderen Kampfzonen mutieren, in denen der technisch versierte Heimwerker sein Elektrowissen ausbreitet, um dem Nachbarn buchstäblich heimzuleuchten, ist Streit vorprogrammiert. Denn nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt. In den allerhärtesten Fällen exzessiver Glühmittelbewaffnung können unsentimental veranlagte Vermieter auf die Hausordnung pochen.

Für Mietshäuser gilt: Lichterketten auf Fenstern und Balkonen sind genehmigungsfrei, aber wer den Vorgarten noch mitdekoriert, muss mit dem Besitzer sprechen. Wer seine Kreativität an der Fassade austoben möchte, etwa mit einem anmontierten Weihnachtsmann oder einem Rentier-Gespann, braucht dafür ebenfalls die Genehmigung des Vermieters. Adventskränze über Wohnungstüren sind erlaubt, nicht erlaubt sind hingegen beleuchte Nordmanntannen im Treppenflur und weihnachtliche Duftmischungen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellte.

Grundsätzlich gilt: Von der heimischen Adventsinstallation darf keine Gefahr für die Sicherheit des Hauses ausgehen. Und nach 22 Uhr sind hell leuchtende und blinkende Deko-Elemente auszuschalten. Damit aus der Frohen Botschaft keine Rohe Botschaft wird!

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