Gemeinsames Sorgerecht: Enttäuschung für Väter | |
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| von Jana Ball |
| Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechte unverheirateter Väter gerade erst gestärkt, doch ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt, dass das gemeinsame Sorgerecht noch lange keine Selbstverständlichkeit für unsere Familiengerichte ist. | ||
Sicherlich ist dieses Urteil für viele Väter erst einmal ernüchternd. Nicht zu vergessen ist aber, dass eine gemeinsame Sorge (übrigens auch bei ehemals verheirateten Eltern) immer praktikabel sein muss. In dem Einzelfall fanden die Richter offensichtlich keinen Anhaltspunkt für den Willen zur Ausübung der gemeinsamen Sorge. Für die Parteien stand jeweils die Alleinsorge klar im Vordergrund. Wer sich als Vater kommunikationsbereit zeigt, wird in Zukunft hoffentlich bessere Karten haben. | ||
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wenn die Männer ,die hier ihren Kommentar ablassen, an der Macht wären ... dann würden sogar Kinderschänder und Gewaltverbrecher das Sorgerecht zugesprochen bekommen ..... und das bedeutet dann - alles nur zum Wohle des Kindes ??
Antworten@ Mutter . Mütter verhalten sich nicht anders, wenn sie Unterhalt erhalten. . Die mütterliche Arroganz kennt keine keine Grenzen, wenn - und das kann jeder Mutter - sie erkennt, welches "Machtinstrument" sie mit den "gemeinsamen" Kindern in der Hand hält. . ... wenn schon, dann urteilen auch Sie nicht über Mütter die Sie nicht kennen.
Antwortencomment ..... kommentare in jeglicher form sind bei ihnen überflüssig !!! wünsche ihnen alles gute !!! übrigens .... der sorgerechtsantrag wurde mit gestrigem schreiben vom gericht abgelehnt .... den grund dafür können sie sich ja sicher denken !!!!
Antworten@eine Mutter, Ihre hier an den Tag gelegte Hysterie bestätigt meine Meinung, via Ihrem zweiten Eintrag. Wenn Sie selbst schreiben, dass "keiner (!) kann mit dem anderen ..." schließt Sie selbst dies nicht aus, oder? Sie sind somit mindestens nicht besser als der Vater des Kindes. Sie beziehen die elterliche Sorge von Haus aus auf sich, indem Sie schreiben, "wie soll ich mit ihm ... wenn wir ..." Sie haben gemeinsam ein Kind gezeugt und das verpflichtet auch beide. "...des Alltags mit meiner Tochter noch mehr Steine in den Weg gelegt ..." spricht weiter dieselbe Sprache, mit dem kleinen Makel des Nichtwissens, auf Ihrer Seite. Bitte lesen Sie im BGB mal z.B. die §§ ab 1626 bis 1698b, insbesondere § 1687, vielleicht verstehen Sie dann den Unterschied zwischen Angelegenheiten des alltäglichen Lebens und denen von erheblicher Bedeutung. Und nur um diese dreht es sich hier. Und wenn Sie schon beim lesen sind, empfehle ich Ihnen das Buch "Du bist mein Kind", von Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph, nebst den 20 Wünschen von Kindern an ihre (getrennt lebenden) Eltern. Was die Absprachen mit der Schule betreffen: Diese sollte bereits über Ihren Status informiert sein, seit der Anmeldung des Kindes. Ein kurzes klärendes Gespräch sollte Probleme wie in Ihrem Fall schnell der Vergangenheit angehören lassen. Dies wäre dann auch im Sinne aller anderen und folgenden getrennt lebenden Eltern, sollten tatsächlich für einen Tagesausflug (m.M.n. eine alltägliche Angelegenheit) beide Unterschriften benötigt werden. Wo ein Wille ist eröffnen sich wirklich Wege. Nur, dafür muss man sein Haus schon selbst verlassen.
Antworten"Comment" ich vergaß noch zu erwähnen das ich dies alles nicht gegen mein Kind sondern für mein Kind tue .... wer bitte gibt ihnen das Recht über Menschen und Mütter zu urteilen dessen Geschichte sie nicht kennen ?? Kennen sie den Kindesvater ... kennen sie mich .... kennen sie mein Kind ??? Nein .... also ... erst denken dann schreiben !!!!! Vielen Dank
AntwortenSehr wohl kann ich die Kommentare der Männer und Väter hier verstehen aber keiner kann über Menschen und Mütter urteilen die sie nicht kennen !!! Keiner dieser Männer hier insbesondere Herr Schmitt und Comment können sich kein Urteil über meine Haltung zum Sorgerecht erlauben weil keiner diesen Mann und Vater des Kindes kennt !!!!!!!! Es ist schon schlimm genug das sich Mütter beweisen müssen.... und Herr Schmitt zu ihrer Information der Kindesvater zahlt kein Unterhalt aber möchte das Sorgerecht .... und zum Comment, es gibt sehr wohl Schulen die innerhalb von 5 tagen eine Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten benötigen wenn sie wie diesen Freitag ( den Zettel dazu habe ich am Dienstag gestern von der Lehrerin bekommen) einen Klassenausflug machen !!!! Und noch eins .... Ausweise und Konten meines Kindes sind alle schon von mir eröffnet worden !!!!! Kann ihnen "noch eine Mutter " nur zustimmen , ich hoffe das die Männer die das Sorgerecht einklagen, auch gaaaaaaaaaaanz genau überprüft werden .... !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
AntwortenHallo Frau Ball, danke für Ihren Beitrag. in meinem Fall wäre ein gemeinsames Sorgerecht einfach nur die Hölle... ich kann nur inständig hoffen, dass Richter im Einzelfall genau hinsehen, und mit gesundem Menschenverstand entscheiden.
Antworten@Mutter, wer das Kind als Alleineigentum betrachtet und selbst nicht bereit ist, sich mit demjenigen auf Augenhöhe zu nähern, der mal gut genug war ein Kind mit ihm zu zeugen, wäre gut beraten die eigene Haltung zu überdenken und tatsächlich auf ein Kindeswohl zu schauen, dem am ehesten entsprochen wird, wenn es mehr als nur die eine Säule - selbstverständlich zur stabileren erklärten - zum ranken hat. Montage ist keine Scheidungsfolgerescheinung und somit kann diese auch nicht für die von Ihnen beschriebene Situation als Beispiel herhalten. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Dinge von erheblicher Bedeutung handelt, da diese mit ausreichend Vorlauf zu klären und unterzeichnen sind. Zeign Sie mir die Schule, die eine entsprechend gewichtige Unterschrift innerhalb von fünf Arbeitstagen anfordert. Das Gleiche gilt für Kontoeröffnungen oder beantragte Ausweise. Sie suchen hier nach Ausreden, nicht nach Lösungen und dies auch nicht auf Augenhöhe, sondern aus einer vermeintlichen Vormachtstellung heraus. Es sind Mütter wie Sie, die Vätern ihre Rolle im Leben des Kindes nicht zugestehen und dazu ist Ihnen jedes Mittel recht, kein Argument zu schwach und kein Grund zu schlecht. Schön, dass Sie ausreichend Rückendeckung erhalten, an Schulen, in Kindergärten, auf Ämtern und in der Politik. Sie höchstselbst sind in der Begründung der Entscheidung des BVerfG statistisch erfasst. In den rund 80% der Mütter, die aus persönlichen, nicht kindbezogenen Motiven gegen den Vater ud somit gegen das Kind handeln.
Antworten* Zur Mutter und Frau* Wenn es im das Geld geht (Unterhalt) da haben Mütter keinen Hemmungen "Gemeinsamkeiten" festzustellen und am "Vater" festzuhalten. ... nur wenn es um die gemeinsame Sorge geht, da kennen Mütter nur ihren mütterlichen Egoismus.
AntwortenUnd jetzt mal ein Kommentar von einer Mutter und Frau ... Bei mir und meinem ex ist es das selbe Problem !! Keiner von beiden will und kann mit dem anderen reden ... jedes Gespräch artete in einem heftigen Streit aus weil jeder andere Ansichten zu verschiedenen Themen hatte ... wie bitte schön soll ich mit ihm die gemeinsame Sorge ausüben wenn wir uns in wichtigen Sachen nie einig werden ? Die zweite Sache ist ... er ist in der Woche auf Montage, sollte ich mal ganz kurzfristig eine Unterschrift brauchen stehe ich da .... Sollte er das gemeinsame Sorgerecht bekommen werden mir im bestreiten des Alltags mit meiner Tochter noch mehr Steine in den Weg gelegt .... kann das gut für ein Kind sein ????????????????
AntwortenZiel: Vaterlose Gesellschaft. Die Kinder nennen jeder Mann der erscheint: Papa... Christlich demokratische Globalisation. Neo-liberale Amoklauf. SPD? Ah, was... Linke? Ah was... Kranke Welt. Arme Kinder.
AntwortenGenau so habe ich es erwartet. Ledige bekommen das gleiche Dilemma wie geschiedene Väter, wenn es um die gemeinsame Sorge geht. Will Mutter nicht, findet gemeinsame Sorge nicht statt. Zumal das derzeitige "gemeinsame" Sorgerecht für Väter nicht das Papier wert ist auf dem es steht. Es ist zu jeder Zeit für Mutter auszuhebeln. Solange Mütter nicht den Verlust des Sorgerechtes verlieren können, wird sich am Verhalten der Mütter nichts ändern.
AntwortenAlso alles wie gehabt. Muttern muss nur sagen "Mit meinem Männe kann ich nicht mehr reden", schon ist das neue vielversprechende Urteil ausgehebelt. Das kann nicht sein!
AntwortenWarum wird ein renitenter Vater vor Gericht schlechter behandelt, als eine renitente Mutter, die zudem noch manisch depressiv ist? Im vorliegenden Fall hatte der Vater das Kind jahrelang allein erzogen. Frau Ball, warum fordern sie von ihm Kommunikationsbereitschaft, von der Mutter jedoch nicht? Solange solche Skandal-Urteile täglich gesprochen werden, muß man sich nicht wundern, wenn Männer absolut keine Lust mehr haben Väter zu werden.
AntwortenWarum dieser Vater auf Kollisionskurs gegangen ist und wer ihm dazu riet ist mir ein Rätsel. Der Beschluss des OLG Brandeburg ( 10 UF 109/10 ), liegt jetzt im Volltext vor. Der Begründung ist nicht zu entnehmen, warum das Kind bei der Mutter zu verbleiben hat und nicht beim Vater. Auch nicht, was denn wirklich gegen die gemeinsame elterliche Sorge spricht. Es bleibt ein Nachgeschmack und die Befürchtung, dass hier aus Bequemlichkeit und Tradition beschlossen wurde. Das gemeinsame Sorgerecht hätte beide Eltern zunächst gezwungen den Instanzenweg erneut zu gehen. Und ganz ehrlich, bei Waffengleichheit - das lehrt uns die politische Geschichte, der zweiten Hälfte des 20ten Jahrhunderts - wirkt dies vielmehr abschreckend, denn kriegsfördernd.
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HerrSchmitt2003
10.09.2010 um 14:24:00 Uhr
@ Mutter. Da scheinen eine ganze Menge unverarbeitete Emotionen vorhanden zu sein, dass Mutter solche "Kommentare" und "Vergleiche" abläßt. Solche Mütter dienen keinesfalls dem Kindeswohl.
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