Im nun entschiedenen Fall hatte der Vater seine Kinder seit der Geburt nie gesehen. Die Zwillinge wuchsen bei der Mutter und ihrem Ehemann auf, dem rechtlichen Vater der Kinder. Der leibliche Vater hatte immer wieder versucht eine familiäre Beziehung aufzubauen, wurde aber von der Mutter zurückgewiesen. Faktisch war ihm also jeder Kontakt verwehrt, woraus die Richter folgerten, dass er in der Vergangenheit kein Interesse an den Kindern gezeigt habe. In Deutschland war seine Klage auf Umgang erfolglos. Die europäischen Richter entschieden jedoch, dass eine solche pauschale Ablehnung des Umgangsgesuches gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Denn das Interesse der Kinder hatten die deutschen Richter bei der Beurteilung des Falls gänzlich aus den Augen gelassen. Wird das Urteil des EGMR nun rechtskräftig, muss die Bundesrepublik Deutschland dem Vater nicht nur die Gerichtskosten ersetzen, sondern auch eine Entschädigung zahlen. Ob und inwieweit der Vater die Kinder dann letztlich wird sehen dürfen, bleibt jedoch unklar. Denn eine Prüfung unter Berücksichtigung des "Kindeswohls" könnte immer noch ergeben, dass ein regelmäßiger Umgang der mittlerweile fünfjährigen Kinder mit ihrem Erzeuger eben nicht förderlich ist. Die Richter sind nun aber gehalten die Interessen aller Beteiligten gleichberechtigt abwägen.
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Jana T
Dieser Kommentar ist eine Antwort an Linda K
Linda K schrieb am 30.12.2010 um 10:29:00 Uhr:
Die Entscheidung und das Urteil der Deutschen Gerichte, war ...
Vollständiger Kommentar
07.01.2011 um 14:39:00 Uhr
@ Linda K Dann hattest du echt Glück, meine "Eltern" haben sich scheiden lassen, als ich 12 war, und dann musste ich erfahren, dass es nicht mein richtiger Vater war, und ich wurde auch von meinem Stiefvater nicht mehr als "Tochter" gesehen, denn dafür war ja mein Bruder als sein leiblicher Sohn da. Kein Geburtstag, kein Weihnachten, kein Ostern, an dem ich eingeladen wurde, nur mein Bruder, echt toll! Eine Oma weniger, keine Tante, Cousine etc. mehr. Das ist nämlich eine Sache, die - wenn alles eia-popeia ist - gern übersehen wird! Ich persönlich hatte dann große Schwierigkeiten, meinen leiblichen Vater kennenzulernen, der hatte inzwischen auch Familie und Kinder und keiner wußte was von mir! Ich bin davon überzeugt, dass deine Geschichte nicht nur ein Glücks-, sondern auch ein Einzelfall ist, deine Sichtweise indes halte ich für egoistisch. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Adoptivkinder und Kinder, die ein leibliches Elternteil nicht kennengelernt haben, immer den Wunsch und den Drang haben, die eigene Herkunft zu erkunden, und das sollte man von Anfang an einkalkulieren. Andernfalls kann es schnell nach hinten losgehen, wenn plötzlich - z. B. beim 18. Geburtstag oder in Krankheitsfällen - die eigene Identität in Frage gestellt werden muss, weil die Erwachsenen aus Angst oder Egoismus eine rechtzeitige Aufklärung versäumt haben. Und nun noch die andere Seite: Ich bin selbst geschieden und habe zwei (erwachsene) Kinder, und ich ärgere mich immer wieder, dass mein Ex-Mann sich nicht viel mehr um unsere gemeinsamen Kinder gekümmert hat, ich habe ihm alle Möglichkeiten offen gelassen! Den Kindern stand ebenfalls alles offen, schlimmstenfalls hätte ich auf sie verzichten müssen, wenn sie es so gewollt hätten (waren damals 9 und 14 Jahre alt). Danach habe ich dann die Erfahrung gemacht, dass - und das halte ich für mind. 90 % der Fälle so - ein Stiefvater (oder auch -mutter) NIE den leiblichen Vater (...) ersetzen kann, meistens sitzt man dann zwischen 2 Stühlen! Und: Ich finde Frauen zum Kotzen, die ihren Egoismus auf dem Rücken der Kinder austragen und ihre Macht als Mutter missbrauchen, die Väter haben dieselben Rechte! Wir Frauen, die jahrhundertelang um Selbstverständlichkeiten der Männer kämpfen mussten, sollten es besser wissen! In diesem Sinne: Gutes Leben!
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