Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > News > 2010

Bewerbung: Neue Einnahmequellen für die Generation 50plus

von Jana Ball

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zeigt: Wer schon beim Lesen einer Stellenanzeige merkt, dass er wegen seines Alters keine Chancen auf Einstellung hat, sollte sich trotzdem bewerben. Wenn schon kein neuer Job dabei herauskommt, dann doch wenigstens eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ausgerechnet in einer juristischen Fachzeitschrift suchte eine Firma ausdrücklich nach "jungen engagierten Volljuristen" zur Verstärkung ihrer Rechtsabteilung. Trotz seiner 49 Jahre schickte der Kläger eine Bewerbung ab - und erhielt prompt die Absage. Eingestellt wurde letztlich eine 33-jährige Bewerberin. Der erfahrene Volljurist berief sich auf das Diskriminierungsverbot und klagte. Vor dem BAG bekam er Recht, denn allein die eindeutig formulierte Stellenausschreibung war für die Richter ein ausreichendes Indiz dafür, dass der Kläger wegen seines Alters bei der Bewerberauswahl benachteiligt war. Statt der geforderten Entschädigung in Höhe eines Jahresgehalts, erhielt er jedoch lediglich ein Monatsgehalt. Immerhin. Den meisten Bewerbern wäre ein Anspruch auf Einstellung dennoch weitaus lieber als eine solche zusätzliche Einnahme. Den sieht das Gesetz aber leider nicht vor. Und solange die Klagen auf Entschädigung wegen Diskriminierung noch die Ausnahme bleiben und die Gerichte bei der Bemessung des Schadensersatzes weiterhin zögerlich sind, können sich Arbeitgeber das Prozessrisiko scheinbar leisten. Ein Blick in die Stellenbörsen zeigt jedenfalls, dass ähnliche Formulierungen nach wie vor verwendet werden. Vielleicht trägt das Urteil des BAG nun dazu bei, dass immer mehr Bewerber solche Benachteiligungen nicht weiter hinnehmen.

Kommentare

Kommentare


Markus Stillger

27.08.2010 um 01:41:00 Uhr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist der größte Schwachsinn, den sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren ausgedacht hat. Als Arbeitgeber muss ich mir das Recht herausnehmen können, den Bewerber einzustellen, bei dem ich das Gefühl habe, daß er für den angebotenen Job am ehesten geeignet ist. Und wenn sich 20 Leute dafür bewerben, dann kriegen 19 leider eine Absage. Was Sie in dem Artikel beschreiben ist kriminell. Sie fordern Bewerber dazu auf, potentielle Arbeitgeber abzuzocken. Sie sollten sich schämen ! Mit einem solchen Verhalten tragen Sie mit dazu bei, daß sich mancher Arbeitgeber dreimal überlegt jemand einzustellen !

Antworten
 

Erich Bauer

26.08.2010 um 18:39:00 Uhr

Da Sie selbst einen Verlag betreiben und damit Mitarbeiter beschäftigen halte ich diesen Bericht für sehr bedenklich. Sie fordern damit Arbeitssuchende zu einem merkwürdigen Verhalten bei der Stellensuche auf. Es würde mich schon sehr interessieren wie viele Mitarbeiter Sie in den letzten 3 Jahren eingestellt haben und wieviele davon jenseits der 50. waren? Nach meiner Auffassung sollte das Verhältnis des Alters in einem Unternehmen ausgewogen sein, oder können Sie sich z.B. eine Werbeagentur oder ein IT-Unternehmen mit nur 50-70 jährigen vorstellen? Kann sich ein solches Unternehmen überhaupt am Markt behaupten? Anders stellt sich das sicherlich in anderen Branchen dar, aber daraus grundsätzlich eine gerichtliche Außeinandersetzung zu machen halte ich für den Arbeitsmarkt wenig dienlich. Ich selbst hatte erst kürzlich eine Anzeige in der Zeitung. Ich bekam ca. 70 Bewerbungen. Je ein Drittel war unter 30, über 40 und über 50. Soll ich nun die über 50jährigen einstellen und bevorzugen? Ich denke man stellt den oder die ein, welche am allerbesten die Anfoderungen an die zu besetzende Stelle erfüllen ohne auf das Alter oder das Geschlecht zu schauen, oder?

Antworten
 

Petra Dörfel

26.08.2010 um 16:06:00 Uhr

na, da könnte ich nun sage und schreibe 149 Firmen verklagen. Ich bewerbe mich seit 1,5 Jahren nur auf Stellen, wo ich die Anforderungen 100% mitbringe, habe 2 abgeschlossene Berufsausbildungen ein Fachhochschulstudium der BWL, beherrsche sämtliche gängige PC-Programme (einschließlich Satz- und Bildbearbeitungstools) bringe englisch in Wort und schrift, erweiterbare spanischkenntnisse und ein ausgeprgtes Organisationstalent mit. Habe gute bis sehrgute Zeugnisse, ständige Weiterbildungsnachweise. Aber mit meinen nun 53 Jahren will man mich nicht einmal mehr kennen lernen. Selbst bei Anforderungsprofilen, die selten sind (in der Kombination) - Ich denke da wär mal ein offener Brief an unsere Politiker notwendig, denn ich arbeite auch mit 70 noch gern, nur.... Ich halte mich derzeit mehr schlecht als recht mit Honorarjobs über Wasser, da sollte ich doch überlegen, ob sich durch Ihren Artikel nicht ganz neue Einnahmequellen erschließen. Mit freundlichem Gruß Petra Dörfel

Antworten
 
Kommentar schreiben

Ihr Kommentar





Über neue Kommentare per E-Mail benachrichtigen.

* Pflichtfeld


Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

FORMBLITZ auf Facebook

Als Favorit speichern