Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > News > 2010

Arschloch gehört zur deutschen Leitkultur

von Karl-Hermann Leukert

Es war der Schlusspunkt einer turbulenten Woche, der Höhepunkt der Sarrazin-Festspiele, als die öffentliche Erregungskurve nicht mehr steigerungsfähig war, da traf Thilo Sarrazin auf Michel Friedman - Berufsprovokateur auf Berufsinquisitor - und am Ende soll es gefallen sein, das ominöse A-Wort, wenn man Friedman glauben darf: "Herr Friedman, heute waren sie ein Arschloch", soll Sarrazin gesagt haben. Vielleicht war es das, was die Bundesbanker am Ende zu ihrer Entscheidung brachte: das Wort der Deutschen, das wie kein anderes als analfixierter Ausdruck einer zwiespältigen Respektsbezeugung gilt.

Dabei gilt Arschloch immer noch als Beleidigung, doch längst nicht mehr als schwerwiegende. Joschka Fischer sagte es zu Richard Stücklen, dem Vizepräsidenten des Bundestags, Wolf Biermann zu dem Stasi-Lyriker Sascha Anderson und Walter Moers machte ein ganzes Buch daraus, wenn auch nur in der Verkleinerungform. Jetzt hat auch ein Gericht festgestellt: "Arschloch" ist kein Kündigungsgrund.

Ein Berufskraftfahrer hatte auf diese Weise einen Firmenkunden betituliert, als dieser ihm wegen baulicher Maßnahmen die Anlieferung untersagte. Im Wortlaut: "Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt aus dem Weg, du Arsch." Das Wortlaut "Arschloch" sei insgesamt fünfmal gefallen. Daraufhin erhielt der Fahrer Hausverbot auf dem Kundengelände und von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Falsch, sagten die Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Es müsse geprüft werden, ob der Gekündigte überhaupt "Stellung und Funktion der Person" gekannt habe und ob es sich um ein "erstmaliges Versagen" gehandelt habe. Eine Entlassung sei weder fristlos noch fristgerecht zulässig. Der Speditionsunternehmer muss 10.000 Euro Lohn nachzahlen.

Was lernen wir daraus: Das Wort "Arschloch" ist gesellschaftsfähig geworden oder, um mit Sarrazin zu sprechen, es gehört zur deutschen Leitkultur. Wir empfehlen unseren Knigge für den Alltag und ansonsten: Arbeitsverträge von FORMBLITZ, bei denen Sie bestimmte Umgangsformen zum Vertragsbestandteil machen können.

Kommentare

Kommentare


Scobel

01.10.2010 um 22:23:00 Uhr

Herr Friedmann hat Argumente. Herr Sarazin ist Populist. Ich nehme an, daß Sarazin von der CDU gekauft wurde, um den rechten Wahlkampf zu befördern. Aber um so etwas aufzuklären, braucht eine Demokratie unabhängige, investigativ arbeitende Journalisten. Aber wer sollte das sein? Bitte melden!!

Antworten
 

WiKa

13.09.2010 um 11:48:00 Uhr

Also ich neige auch nicht dazu dem Herrn Sarrazin in diesem Punkt zu widersprechen. Man kann aber vielen Leuten insoweit behilflich sein, als dass man ihnen für die heutige, doch recht schwierige Zeit, eine <a href="http://qpress.de/2010/09/10/banale-sehhilfe-fur-politiker/"><strong>anale Sehhilfe</strong></a> zur Verfügung stellt.

Antworten
 

Scobel

12.09.2010 um 22:31:00 Uhr

Herr Sarrazin gehört vor Gericht wegen seiner antidemokratischen Aussagen. Friedmann ist einer der wertvollsten Journalisten, die es in dieser Demokratie gibt. Die Mehrheit der Journalisten ist ansonsten gekauft. 80 % der Einnahmen von publizistischen Unternehmen stammen aus Werbeeinnahmen und nur 20% aus dem verkauf des mediums.

Antworten
 

Beckert

07.09.2010 um 19:44:00 Uhr

Lieber Herr Leukert, zu Friedmann fällt mir auch keine besser passende Bezeichnung ein. Ein selbstgefälliger Typ; er meint, dass er die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Wenn er in Talkshows dabei ist, schalte ich prinzipiell ab. Die Bezeichnung Kotzbrocken ist zu wenig. Eben ein Arschloch wie Sarrazin es bereits sagte. Mit freundlichem Gruß Beckert

Antworten
 

merle

07.09.2010 um 16:18:00 Uhr

in diesem fall kann ich herrn sarrazin nur beipflichten - zufällig habe ich die sendung gesehen und auch ich habe herrn friedmann via bildschirm einige male als arschloch betitelt - dieser mann ist einfach nur eine negative herausforderung

Antworten
 
Kommentar schreiben

Ihr Kommentar





Über neue Kommentare per E-Mail benachrichtigen.

* Pflichtfeld


Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

FORMBLITZ auf Facebook

Als Favorit speichern