Arbeitsrecht: Karneval ist kein Feiertag | |
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| von Anika Kröller |
| Das soziale Arbeitsrecht ist ja schön und gut. Manchmal wundert man sich aber schon über die Vorstellungen einiger Arbeitnehmer. So muss es zumindest den Richtern des Kölner Arbeitsgerichtes gegangen sein, als sie sich mit der Klage eines Jecken beschäftigen mussten. |
An Karneval einfach blaumachen: da hört der Spaß auf. |
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