Arbeitsrecht: Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen | |
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| von Jana Ball |
| Wer sich als Chef mit seinem Mitarbeiter auf einen bestimmten Text im Arbeitszeugnis geeinigt hat, ist daran gebunden. Auch wenn der Inhalt des Zeugnisses mit der Wirklichkeit nicht mehr viel zu tun hat: Das Arbeitsgericht kann eine Lüge unter Umständen erzwingen. | |||
Wohlwollend und wahrheitsgemäß muss ein Arbeitszeugnis sein. Außer man hat sich anderweitig geeinigt. | |||
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